Liebhaber der Ehefrau verprügelt43-jähriger Kölner wegen Körperverletzung verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – „Verheiratet?“, fragte die Richterin, und Gerd T. antwortete: „Leider noch“. Damit war gleich zu Beginn klar, wie der Angeklagte zu seiner Frau steht, die sich im Frühjahr 2020 von ihm getrennt hat. Zur Sache war von dem 43-Jährigen, der sich am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht zu verantworten hatte, nichts zu hören: „Ich werde keine Äußerung machen“, sagte er nach der Verlesung der Anklage; seine Verteidigerin fügte hinzu, die Vorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung und Bedrohung würden bestritten.

Im Parkhaus verprügelt

Die Richterin schenkte dem Mann Glauben, der als Opfer gilt: Murat F. (alle Namen geändert), 37 Jahre alt. Nach dessen Darstellung geschah am 9. Juli des 2020 Folgendes: Nach Arbeitsschluss brachte er die Frau des Angeklagten, die damals eine Kollegin war und mit der er über die anfängliche „Fahrgemeinschaft“ hinaus eine Beziehung begonnen hatte, nach Chorweiler, wo sie sich mit ihrer Tochter treffen wollte. Im Parkhaus des City-Center setze er sie ab. Als er kurz darauf mit seinem Handy beschäftigt war, wurde die Beifahrertür aufgerissen, und er erkannte Gerd T., ebenfalls ein Arbeitskollege. Der versetzte ihm mit der Faust zwei Schläge gegen den Kopf und einen ins Gesicht, drohte, er werde ihn umbringen, und schlug die Tür zu.

Murat F. verständigte die Frau, die rasch zurückkehrte und ihn nach ihrer Aussage mit „angeschwollenem“ Gesicht vorfand. Gemeinsam fuhren sie zu einem Krankenhaus, wo unter anderem eine Schädelprellung diagnostiziert wurde; dann erstattete er Anzeige. Soweit seine Schilderung.

Opfer fordert Schmerzensgeld

Viel Raum nahm die Erörterung der Folgen des Angriffs ein, denn Murat F., der als Nebenkläger auftrat, forderte über seinen Anwalt Schmerzensgeld. Wie hoch sollte es bemessen werden? Mehrere Atteste lagen dem Gericht vor. Der Anwalt beantragte überdies, ein Sachverständigengutachten einzuholen zum Beweis, wie schwer seinen arbeitsunfähigen Mandanten der Übergriff mitgenommen habe. Er sprach unter anderem von Schmerzen, die von der Halswirbelsäule ausstrahlen, der Wiederkehr schwerer depressiver Episoden, diffusen Ängsten und Schlafstörungen. Die Richterin wies den Antrag zurück, die Beschwerden könnten auch von einem Verkehrsunfall im November 2019 herrühren.

Das könnte Sie auch interessieren:

Da Aussage gegen Aussage stand, forderte die Verteidigerin einen Freispruch. Wie die Staatsanwältin hielt die Richterin die Vorwürfe jedoch für erwiesen und verurteile Gerd T. zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. Außerdem muss er 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen für die unmittelbaren Folgen der Schläge. Ob darüber hinausgehende Ansprüche bestünden, könne in einem Zivilverfahren geklärt werden, sagte die Vorsitzende.

KStA abonnieren