Prozess in KölnEx-Pascha-Prostituierte der Anstiftung zur Erpressung beschuldigt

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Die Angeklagte wurde freigesprochen. (Symbolbild)

Köln – Heute wohnt Manuela T. im Ruhrgebiet und hat einen Job als Kassiererin. Vor Jahren lebte die 29-Jährige in Köln und arbeitete als Prostituierte im Bordell „Pascha“, sowohl im Laufhaus als auch im Tabledance-Club. In diese Zeit fallen Ereignisse, die dazu führten, dass sie sich am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten musste. Die Staatsanwältin warf ihr vor, sie habe jemanden zur Erpressung angestiftet. Doch das mutmaßliche Opfer, der 36 Jahre alte Roger M., sagte als Zeuge in einer Weise aus, die bestätigte, dass Manuela T. unschuldig ist. Also wurde sie freigesprochen.

2013 lernte die Frau Roger M. im „Pascha“ kennen, wo er häufig Kunde war. Sie freundeten sich an. Denn die Angeklagte sagte, sie hätten sich „oft auch draußen getroffen“ und „Party gemacht“. Auch körperlich kamen sie sich „draußen“ wieder näher.

Hälfte der Abtreibungskosten

Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr wurde Manuela T. schwanger. „Es war ein Unfall, ich wollte das Kind nicht“, erklärte sie dem Schöffengericht. Sie verständigte Roger M., dass sie in anderen Umständen sei, und forderte ihn auf, die Hälfte der Abtreibungskosten zu tragen. Er soll sich geweigert haben. Die Sache erübrigte sich, als Manuela T. das Kind verlor, „aus Stress“, wie sie vor Gericht sagte.

Einige Zeit später bekam Roger M. Drohanrufe. Er habe „sich mit den falschen Leuten angelegt“, hörte er, und er müsse 3.000 Euro zahlen. „Ich war in Panik“, sagte er im Zeugenstand; aus Angst wäre er zu allem bereit gewesen. Und er rätselte, wer dahinter stecken mochte. „Es war immer eine Person am Telefon, die mit einer Frauenstimme sprach“, war ihm aufgefallen. Ein anderes Indiz, wer der Täter oder die Täterin sein könnte, sei gewesen, dass die Person „sehr viele Informationen über mich hatte.“

Er fing er an zu mutmaßen, Manuela T., mit der er so oft zusammen gewesen war, aber zu der er keinen Kontakt mehr hatte, könne die Drahtzieherin sein und jemanden beauftragt haben, ihn unter Druck zu setzen. Zur Gewissheit kam er allerdings nicht, alles blieb vage Vermutung; deswegen betonte er nun: „Ich habe sie nicht direkt beschuldigt“. Somit konnte der Angeklagten nichts nachgewiesen werden, und sie verließ unbestraft den Sitzungssaal.

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