Prozess in KölnPsychisch kranker Mann soll Freundin erschlagen haben

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Symbolbild

Köln – Der Notruf ging bei der Polizei am 4. November 2019 gegen Mittag ein: Er habe seine Freundin leblos im Badezimmer angetroffen, teilte der Anrufer aufgeregt mit. „Sie liegt unter dem Waschbecken“, erklärte Clemens T. (36) den Beamten, die Wohnungstür in dem Mehrparteienhaus an der Elisenstraße habe offen gestanden. Das Paar war gerade erst eingezogen, in der Wohnung in der Innenstadt gab es noch so gut wie keine Möbel. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der 48-Jährigen feststellen. Sie war erschlagen worden, starb nach einem Schädelhirntrauma, ihr Kopf wies schwere Verletzungen auf. Clemens T. stand schnell als möglicher Täter fest. Das ergaben Spuren am Tatort und Erkenntnisse der Obduktion.

Seit Dienstag sollte dem schwerst psychisch kranken Mann der Prozess gemacht werden. Er gilt als schuldunfähig, die Diagnose „paranoide Schizophrenie“ wurde bei ihm bereits vor Jahren gestellt. Weil er als Gefahr für die Allgemeinheit gilt, soll er auf Dauer in eine Klinik eingewiesen werden.

Aber der Prozess musste auf Donnerstag verschoben werden, weil es beim Transport des Beschuldigen aus der Klinik eine Panne gab und er nicht vorgeführt werden konnte.

Zahlreiche Zwangsaufenthalte in der Psychatrie

Erst zwei Wochen vor der Tat war T. aus der Psychiatrie entlassen worden. Es war einer von zahlreichen Zwangsaufenthalten des Mannes, dessen psychische Erkrankung seit Jahrzehnten bekannt ist. Auch ein gesetzlicher Betreuer war ihm bereits vor Jahren zur Seite gestellt worden, weil er offensichtlich nicht in der Lage war, alleine zurecht zu kommen. Wiederholt kam er mit dem Gesetz in Konflikt, Verfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Exhibitionismus und andere Sexualstraftaten sind in seinem Vorstrafenregister gelistet.

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Immer wieder glitt er in die Obdachlosigkeit ab, kam in Notunterkünften unter, auch betreutes Wohnen war zeitweise eine Option für ihn. Weil er dort allerdings sein Zimmer in Brand setzte, wurde er wieder vor die Tür gesetzt, lebte erneut auf der Straße. Nach eigenen Angaben hatte T., der nach Heimaufenthalten mal beim Vater und bei der Mutter aufwuchs, bereits im Alter von 12 Jahren damit begonnen, Cannabis zu rauchen – die Droge ließ ihn seitdem nicht mehr los. Mit 17 Jahren wurde er zum ersten Mal Vater, zwei Jahre später bekam seine damalige Freundin die zweite gemeinsame Tochter. Allerdings war das alleinige Sorgerecht der Mutter zugesprochen worden.

Verwirrtes, wahnhaftes und respektloses Verhalten

Die psychische Erkrankung manifestierte sich in all den Jahren, zumal T. sich nach Aktenlage weder krankheits- noch behandlungseinsichtig zeigte. Bei seinen zwangsweisen Klinikaufenthalten legte er ein verwirrtes, wahnhaftes und respektloses Verhalten an den Tag und wiederholte stets aufs Neue, dass er nicht krank sei, verweigerte die notwendige Medikation – und griff immer wieder zu Cannabis.

Das spätere Opfer Ilka S. hatte er ein halbes Jahr vor der Tat in einer städtischen Wohnunterkunft kennengelernt. Die beiden wohnten Zimmer an Zimmer, kamen sich näher, als sich T. in die deutlich ältere Frau verliebte. Sie war eine chronische Alkoholikerin, angeblich mal mit einem Hells Angel liiert. T. nannte sie liebevoll „meine Rockerbraut, mein Engelchen“.

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