Prozess in KölnBöllerwerfer muss sich vorerst nicht vor Gericht verantworten

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Durch den Böller erlitten 22 Stadionbesucher Knalltraumata.

Durch den Böller erlitten 22 Stadionbesucher Knalltraumata.

Köln – Die Schmerzen im linken Ohr, das dumpfe Gefühl und die Kopfschmerzen haben Sabine J. noch wochenlang begleitet. Heute, fast acht Monate nach dem Böllerwurf im Stadion beim Derby Köln gegen Mönchengladbach, seien die Beschwerden nach einer Cortison-Therapie deutlich abgeklungen, ganz weg seien sie noch nicht, erzählt die 43-jährige Bankkauffrau. „Alle zwei, drei Wochen kommen die Ohrenschmerzen plötzlich zurück, dann verschwinden sie aber auch bald wieder.“

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Eigentlich sollte in diesen Tagen vor dem Landgericht der Prozess gegen den 35 Jahre alten Böllerwerfer beginnen. Aber die Corona-Krise hat den Terminplan der Justiz durcheinander gewirbelt. Mit dem Prozessauftakt wird nunmehr erst Ende November oder Anfang Dezember gerechnet. Sabine J. findet das nachvollziehbar, dennoch wünscht sie sich, dass der Täter möglichst bald bestraft wird.

22 Stadionbesucher betroffen

J. saß etwa 20 Meter von der Stelle entfernt, an der der verbotene Sprengkörper kurz vor Spielende explodiert war. „So etwas geht einfach nicht, da hört es auf“, findet die Dauerkarteninhaberin. „Da waren auch Familien mit kleinen Kindern in unmittelbarer Nähe, wahrscheinlich haben sich viele nachher gar nicht bei der Polizei gemeldet.“

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Insgesamt 22 Stadionbesucher, die nach dem Böllerwurf über Hörprobleme oder Knalltraumata klagten, sind der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt. Sie alle sind in der Anklageschrift als Zeugen aufgeführt – samt Arztbriefen, in denen die gesundheitlichen Folgen geschildert werden. Die eigentliche Tat ist auf den Bändern der Videoüberwachung im Stadion in hoher Auflösung zu erkennen.

Strafe gegen 1. FC Köln

Zwei Frauen, mit denen Z. den Aufnahmen zufolge noch Sekunden, bevor er den Böller durch einen Zaun in den Innenraum fallen ließ, Kontakt hatte, konnte die Polizei indes nicht identifizieren. Dies sei auch nicht weiter erforderlich gewesen, weil sie nur als Zeuginnen und nicht als Mittäterinnen in Betracht gekommen wären, so Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn.

Frank Z. (Name geändert) erwartet eine mindestens einjährige Haftstrafe wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen. Weil Z. noch im Stadion ermittelt und abgeführt werden konnte, verhängte der DFB eine mit 5000 Euro vergleichsweise milde Strafe gegen den 1. FC Köln. Der Club will Z. dafür in Regress nehmen.

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Im Prozess vor dem Landgericht wird indes noch eine zweite Straftat verhandelt, die dem 35-Jährigen ebenfalls zur Last gelegt wird: Bei einer Kundgebung einer rechtsgerichteten Bewegung in Köln soll der Mann, der ein Ein-Zimmer-Appartement in Neuehrenfeld bewohnt, lange vor dem Böllervorfall den Hitlergruß gezeigt haben. Vor Gericht war er dafür zu 90 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt worden. Sein Anwalt legte Berufung ein, über die nun im Böller-Prozess mitentschieden werden soll.

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