- Die Hoffnung des Vaters erfüllte sich nicht, seine Tochter starb im Auto ihres Freundes.
- Der 18-jährige Fahrer stand deshalb nun in Köln vor Gericht.
- Er war mit 150 Stundenkiloterm über den Militärring gerast.
Köln – Tränen, tiefe Betroffenheit und Trauer beherrschten am Donnerstag Saal 112 des Amtsgerichts. Es ging um den gewaltsamen Tod eines jungen Menschen, der mitten aus dem Leben gerissen wurde. „Bring uns nur ja die Tochter heil und gesund zurück“, hatte der Vater der 17-jährigen Schülerin dem Freund auf den Weg mitgegeben, als der 18-Jahrige am Abend des 2. Juli 2019 mit seinem 20 Jahre alten Mercedes Cabrio vor der Türe stand.
Das Paar kannte sich da gerade mal drei Wochen. Der 18-Jahrige war Fahranfänger, hatte vier Monate zuvor erst den Führerschein gemacht. Die Worte des Vaters klingen im Nachhinein wie eine bittere Vorahnung. Der Schüler hatte weder Drogen noch Alkohol konsumiert, möglicherweise war es pures Imponiergehabe, als er auf dem Militärring Gas gab.
Mit 150 Stundenkilometern versuchte er auf der zweispurigen Fahrbahn zwischen den Autos links und rechts riskante Überholmanöver und verlor dabei schließlich die Kontrolle über sein Auto. Ungebremst prallte das Fahrzeug gegen die Leitplanke und überschlug sich. Die Beifahrerin erlag noch am Unfallort ihren Verletzungen. Der Fahrer kam ins Krankenhaus, konnte die Klinik am nächsten Tag bereits wieder verlassen.
Umarmung als Zeichen des Verzeihens
Wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs saß er jetzt deutlich betroffen auf der Anklagebank. „Es tut mir so leid, aber das habe ich nicht gewollt,“ sagte er unter Tränen. An das eigentliche Unfallgeschehen hat er keine Erinnerung. „Retrograde Amnesie“ diagnostizieren die Ärzte.
Mit einer ergreifende Geste beeindruckte der Vater des Opfers, als er den Angeklagten am Ende des Prozesses umarmte, als Zeichen des Verzeihens.
Die Staatsanwältin sprach von einer besonderen Schwere der Schuld, die der Schüler auf sich geladen habe. „Man kann nur den Kopf schütteln über das Manöver, das Sie hingelegt haben“, ,hielt sie dem Angeklagten vor. Ihre Forderung: Ein Jahr und zwei Monate Bewährungsstrafe. Das Gericht ging noch darüber hinaus. Die „gravierende Unvernunft“ des angehenden Abiturienten bestraften die Richter mit 18 Monaten Bewährungsstrafe, 150 Sozialstunden und einer zweijährigen Führerschein-Sperre. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
