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Rewe kann doch beliefert werden

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Ehrenfeld – Von außen sieht das Ladenlokal an der Venloer Straße 310 so aus, als könne man schon bald hier einkaufen. Doch es wird noch ein knappes Jahr dauern, bis hier ein neuer Rewe-Markt eröffnet. Damit Kunden hier überhaupt etwas kaufen können, benötigt das Geschäft eine Warenanlieferung. Diese sollte in der Philippstraße, einer Seitenstraße der Venloer Straße, angelegt werden. Mit dieser Lösung erregten jedoch der Bauherr, das Immobilienunternehmen WVM, und der Rewe-Konzern den erbitterten Widerstand der Anwohner. Aufgrund einer Klage gegen die von der Stadt Köln erteilte Baugenehmigung platzte der geplante Eröffnungstermin Ende 2017.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erachtete die Genehmigung jedoch für rechtmäßig. Bauherr WVM will nun weiterbauen, „so wie wir es von Anfang an geplant hatten“, sagte Projektleiter Christoph Keilbar. Nicht ohne Genugtuung kommentierte er die Gerichtsentscheidung: „Wäre die Baugenehmigung nicht angefochten worden, könnten die Anwohner jetzt bereits im neuen Rewe einkaufen.“

Das OVG hielt die Belastungen durch Lieferverkehr in der Seitenstraße einer Haupteinkaufsstraße für zumutbar. Zugleich erklärte es die Grundlage der Anwohnerklage für nichtig. Die Kläger hatten sich darauf berufen, dass ihr Viertel ein „besonderes Wohngebiet“ sei, in dem andere Nutzungen mit dem Wohnen vereinbar sein müssten. LKW-Anlieferungen mehrmals täglich dürfe es daher nicht geben. Somit wurde durch einen Fehler, den die Stadtverwaltung mit der Ausweisung des Gebiets gemacht hatte, die von ihr erteilte Baugenehmigung wieder rechtmäßig. Eine neuerliche Berufung gegen das Urteil ist nicht zulässig.