Während ein neues Camp angekündigt wurde, starten am Amtsgericht die ersten Verfahren gegen Teilnehmer der Aktionen aus dem Vorjahr – nicht das einzige juristische Nachspiel.
Nach eskalierter Demo„Rheinmetall entwaffnen“ kündigt neues Protestcamp in Köln an

Teilnehmer des „Anti-Kriegs-Marschs“ der Initiative „Rheinmetall Entwaffnen“ werden am 30.8.2025 durch die Polizei eingekesselt.
Copyright: Henning Kaiser/dpa
Das Protestcamp und die Blockadeaktionen des linken Bündnisses „Rheinmetall entwaffnen“ haben im vergangenen Sommer für Kontroversen gesorgt und beschäftigen Polizei und Justiz noch heute. Nun hat das Bündnis angekündigt, auch in diesem Jahr ein Protestcamp in Köln organisieren zu wollen. Das Bündnis wolle weiter gegen „den Krieg und die gesellschaftliche Aufrüstung mobilisieren“, kündigte es an. Wann und wo genau das Protestcamp stattfinden soll, teilte es nicht mit. „Bei der Polizei ist bisher keine entsprechende Versammlung angemeldet“, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. Die Pläne der Aktivisten seien aber bekannt.
Angemeldet haben die Aktivisten dagegen bereits eine Demonstration vor dem Kölner Justizzentrum am Mittwoch. Dort beginnen am Amtsgericht die ersten Prozesse gegen Teilnehmer einer Aktion am 27. August 2025. Im Rahmen des Protestcamps blockierten an diesem Tag rund 80 vermummte Aktivisten den Zugang zu einem regionalen Karrierecenter der Bundeswehr. Die Versammlung war nicht angemeldet, die Polizei löste sie auf. Eine Sprecherin des Amtsgerichts bestätigte, dass am Mittwoch das Verfahren gegen drei Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz beginnt, weil die Angeklagten vermummt waren. Weiterhin seien „eine Vielzahl ähnlich gelagerter Verfahren anhängig“, so die Sprecherin.
Polizei und Demonstranten beschuldigen sich gegenseitig
Im Rahmen des Camps, das vom 26. bis zum 31. August stattfand, kam es zu weiteren aufsehenerregenden Protesten. So demonstrierten rund 230 Aktivisten am 29. August etwa vor dem Wohnort des Rheinmetall-Chefs Armin Papperger.
Am 30. August eskalierte dann eine Demonstration des Bündnisses in der Kölner Altstadt. Hunderte Demonstranten waren bei der Anti-Kriegs-Demonstration in der Innenstadt mehrere Stunden lang eingekesselt worden. Dabei hatte die Polizei auch Gewalt gegen Teilnehmer eingesetzt, die wiederum Polizisten mit Faustschlägen, Tritten, Schubsen und Wegdrängen traktiert haben sollen. Beide Seiten machten sich daraufhin für die Eskalation verantwortlich.
Das Bündnis reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, konkret gegen das Kölner Polizeipräsidium, ein. Die Polizei sprach kurz nach der Demonstration von einem „gewalttätigen Block“ von etwa 500 Demonstranten, aus dem heraus Einsatzkräfte attackiert und verletzt worden seien. Die Demonstration war auch Thema im Innenausschuss des NRW-Landtags. In einem Bericht räumte Innenminister Herbert Reul (CDU) zwar Versäumnisse ein. So sei es etwa „kritisch zu bewerten“, dass etwa 500 eingekesselte Personen „nicht in einem angemessenen Zeitrahmen“ mit Getränken und mobilen Toiletten versorgt worden seien. Der Bericht betont aber, dass die Gewalt von jenem Block aus ungefähr 500 gewaltbereiten Personen ausgegangen sei.

Das Antikriegsbündnis „Rheinmetall Entwaffnen“ blockierte den Zugang zu einem Bundeswehr-Gebäude in Köln. Das hat nun ein juristisches Nachspiel.
Copyright: Sascha Thelen/dpa
Sprecher von „Rheinmetall entwaffnen“ wiederum hatten der Polizei vorgeworfen, Demoteilnehmer angegriffen zu haben. Die Rede war von einem „Prügeleinsatz“ und einem „politischen Skandal“. Eine Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Lisa Schubert, warf der Polizei vor, sie sei von einem Beamten geschubst, gewürgt und gegen den Brustkorb geschlagen worden.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in dem Fall weiterhin gegen einen nicht identifizierten Beamten wegen Körperverletzung im Amt. Ein zweites Verfahren wurde eingestellt, weil ein Beschuldigter nicht habe ermittelt werden können, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorging.
Im Vorfeld hatte die Polizei noch versucht, das Camp zu verbieten. Erkenntnisse des Staatsschutzes über die Veranstalter und die teilnehmenden Gruppierungen hätten dafür den Ausschlag gegeben, hieß es damals. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kippte das Verbot allerdings in letzter Sekunde.
Ob das Gericht einen erneuten Versuch, das Protestcamp zu verbieten, nun anders bewerten würde, ist fraglich. Aufschluss darüber könnte auch der Ausgang des Verfahrens gegen das Polizeipräsidium vor dem Verwaltungsgericht Köln geben, in dem die Frage geklärt wird, inwieweit der Einsatz der Polizei gerechtfertigt war. Doch noch ist das Verfahren nicht gestartet, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Ein Urteil scheint noch in weiter Ferne zu liegen.

