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SachbeschädigungRentner gießt Urin aus dem Fenster

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Symbolbild

Köln – Mal war die Musik zu laut, mal die Garage wieder zugeparkt: Rentner Klaus D. (77, Name geändert) hatte es nicht leicht mit all den jungen Mietern, die in das Mehrparteienhaus in der Innenstadt einzogen. Fast ein halbes Jahrhundert hatte der Witwer zurückgezogen und wohl auch ziemlich vereinsamt in dem 50 Quadratmeter-Appartement gelebt. Weil er mit den Mitbewohnern immer weniger gut auskam, reagierte er sich auf ungewöhnliche Weise ab: Statt die Toilettenspülung zu benutzen, schüttete er meist abends, wenn es dunkel wurde, aus seinem Fenster einen Becher Urin auf die Straße, auf den Balkon der Nachbarn oder in die Dachrinne.

Als der Gestank daraufhin unerträglich wurde, zeigte die Nachbarschaft den Rentner wegen Sachbeschädigung an. Im Prozess bestand kein Zweifel daran, dass die „übelriechende, gelbliche Flüssigkeit“ aus seiner Wohnung stammte – da waren sich gleich mehrere Nachbarn als Zeugen sicher. Und als die Vermieterin den Mann zur Rede gestellt hatte, lag am nächsten Tag vor ihrer Wohnungstür ein Kothaufen. Den hatte sie vorsichtshalber nicht entsorgt: „Wegen einer möglichen DNA-Analyse zur Überführung des Täters“, erklärte die Seniorin, doch der Richter winkte ab: „Ist nicht erforderlich.“

„Merkwürdiges Verhalten“

Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Angeklagten hielt der Richter ein psychiatrisches Gutachten für erforderlich; das merkwürdige Verhalten des Rentners lasse möglicherweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit schließen. Doch der Chefarzt der gerontologischen Abteilung eines Bonner Krankenhauses kam im Prozess zum gegenteiligen Schluss: Zwar handele es sich bei dem Tatgeschehen um ein „bizarres Vorgehen“, doch derartige Auffälligkeiten „reichen nicht aus, um einen Menschen als psychisch krank einzustufen“, erklärte der Arzt.

Der Angeklagte sei sicher ein „verkauzter Einzelgänger“, besitze aber gleichwohl „ausreichend klare Fähigkeiten, die eine psychische Störung ausschließen“, verneinte der Sachverständige jeglichen Hinweis auf eine seelische Erkrankung und ergänzte: „Es gibt keinerlei Hinweis für einen altersgemäßen Abbau oder andere pathologische Befunde.“

Der Rentner hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten: „Das ist doch alles unüberlegtes Zeug. In meinem Alter mach’ ich doch nicht so einen Quatsch.“ Auch das interpretierte der Psychiater zugunsten des Angeklagten. Dieser leugne die Tat „nachvollziehbarerweise aus reiner Scham“ – und das sei ein weiteres Indiz für seine gesunde Psyche.„Spürbar Paroli bieten“

Der Richter jedenfalls fand im Urteil deutliche Worte: „Auch wenn man als Unbeteiligter zunächst schmunzelt, muss dem Angeklagten spürbar Paroli geboten werden, denn für die Nachbarn war das kein Spaß.“ Er verurteilte den Rentner wegen Sachbeschädigung zu 2100 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze zu je 30 Euro). Der Rentner nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.