20 Monate GefängnisSchokoladenkuchen überführt Kölner Einbrecher

Lesezeit 2 Minuten
Schokokuchen

Überführte den Einbrecher als einziges Beweismittel: der Schokokuchen

Köln – Ein hungriger Einbrecher, der am Tatort am Kühlschrank nicht vorbeikommt: Beim Anblick des frisch gebackenen Schokoladenkuchens wird er schwach, schneidet sich eine Scheibe davon ab. Und hinterlässt prompt seinen Fingerabdruck auf der Kuchenglasur – als einziges Beweismittel. So kamen die Ermittler auf die Spur von Jonas S. (43), der im August 2018 mit einem bisher unbekannt gebliebenen Mittäter in Flittard in ein Reihenhaus einbrach.

Die Täter hatten zunächst die Rollläden am Balkon hochgeschoben und dann die Fensterscheiben mit einem Pflasterstein eingeworfen. Nach Angaben der Anklage griffen sie sich dann in der Wohnung alles, was sie gebrauchen konnten: diverse Elektronik-Geräte, zwei Mobiltelefone, 40 T-Shirts und einen Staubsauger.

Sogar Zahnbürsten mitgenommen

Der Gesamtwert des Sachschadens betrug nach Angaben der Anklage rund 13000 Euro. Dann packten sie die Beute in den vor der Tür abgestellten Pkw und kehrten noch einmal zurück, denn der Hunger hatte sie übermannt. „Die Wohnung war bis auf die Möbel nahezu leer, sogar die Zahnbürsten fehlten“, empörte sich der geschädigte Wohnungsbesitzer im Zeugenstand.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Kühlschrank war offensichtlich verlockend gut gefüllt. Zumal der Hauptangeklagte obdachlos war und in einem Zelt in einem Waldstück in der Nähe des Tatorts kampiert hatte und von Freunden lediglich mit den Nötigsten versorgt wurde. Hunger schien bei ihm damals an der Tagesordnung zu sein, zumal er kurz vorher aus der Strafhaft entlassen worden war und weder Geld, noch einen Job in Aussicht hatte.

Täter war polizeibekannt

Beim Schokokuchen gab es dann kein Halten mehr. Der Täter hatte zugelangt und dabei Fingerabdrücke hinterlassen. Die waren wegen anderer Straftaten in der polizeilichen Datenbank erfasst. Ein gutes Dutzend Eintragungen wies sein Vorstrafenregister auf. Immer wieder war er während seiner Bewährung straffällig geworden. Für die Anklage und das Gericht gab es deshalb keine Chance auf eine Bewährung: Das Schöffengericht schickte den gelernten Altenpfleger, Mechaniker und Koch für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.

KStA abonnieren