Severinstraße in KölnAusnahme für Darkrooms

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Die Severinstraße in Köln.

Die Severinstraße in Köln.

Köln  – Die schwul-lesbische Gemeinschaft Kölns atmet auf: Die befürchtete Benachteiligung ihrer Szenelokale ist mit einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses offenbar vom Tisch. Damit sind weiterhin auch Gastronomiebetriebe mit Darkrooms – schummrig beleuchtete Räume, in denen Schwule einvernehmlichen Sex haben – gestattet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat bei seiner jüngsten Sitzung einen Bebauungsplan-Entwurf für die nördliche Severinstraße verabschiedet, in dem zwar Spielhallen, Wettbüros sowie Erotikshops und -kinos nicht erlaubt sind. Von einem Verbot von „Vergnügungsstätten“, unter die auch die schwulen Szenelokale gefallen wären, nahmen die Lokalpolitiker in diesem Fall aber Abstand. „Am Ende hat sich die Vernunft durchgesetzt“, kommentierte Marco Malavasi, Sprecher des Kölner Lesben- und Schwulenverbands. Laut Malavasi habe der Beschluss Signalwirkung für die ganze Stadt. „Es geht hierbei um mehr als nur einen Bebauungsplan für die Severinstraße. „In einer Stadt wie Köln“ müsse es möglich sein, mit schwulen Szenelokalen „das Freizeitangebot der hier lebenden Community sinnvoll weiterzuentwickeln“.

Der Verband sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender hatten vergangenen Dezember dafür geworben, Vergnügungsstätten – und damit auch Szenelokale mit Darkrooms – aus den Verboten herauszunehmen, weil die Initiativen dadurch schwere Einschränkungen der schwul-lesbischen Clubszene der Stadt befürchteten, in denen auch Darkrooms eine unverzichtbare Rolle spielten. (og)

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