Köln – „Was haben wir davon, Sie ins Gefängnis zu stecken“, fragte Amtsrichter Frank Altpeter in der Urteilsbegründung an René L. gewandt und lieferte gleich die Antwort: „Ruhe!“
Ruhe vor einem 24-jährigen Mann, der im vorigen Oktober bei den Krawallen der rund 5000 „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) dabei war und sich am Mittwoch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Diebstahls vor Gericht verantworten musste.
Ruhe vor einem Mann, der seit 2006, beginnend mit einer gemeinschaftlichen schweren Vergewaltigung, immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und zum Schluss, bis April 2014, eine dreieinhalbjährige Haftstrafe abgesessen hat.
Eine Ruhe, die nach dem Willen des Schöffengerichts drei Jahre dauert, so wie es Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn gefordert hatte. Vergeblich hatte Verteidiger Dietmar Bonn gebeten, eine Bewährungsstrafe mit einem „engen Auflagen-Gerüst“ zu verhängen, die seinem Mandanten die Chance zur Besserung in Freiheit gelassen hätte. Dem setzte Richter Altpeter an René L. gerichtet entgegen: „ Seit 2006 sind Sie ein unbelehrbarer Mensch, der offensichtlich bis heute nicht bereit ist, an seinem Gewalttätigkeitsproblem zu arbeiten.“
Alkohol, Amphetaminen, Hatz IV und Hooligans
René L. hat vorzeitig die Schule verlassen, keine Ausbildung, als Dachdecker gejobbt, lebt von Hartz IV und mischt, oft zugedröhnt mit Alkohol und Amphetaminen, in der Hooligan-Szene mit. Zum Leidwesen seiner Freundin, mit der er einen sieben Monate alten Sohn hat und die mehrfach gedroht hat, ihn zu verlassen und ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Am Tag der Hogesa-Demonstration, die dann aus dem Ruder lief, reiste René L. aus Bonn an. Seine Haupttat: Am Theodor-Heuss-Ring nahm er ein Staubsaugerrohr, das er anscheinend im Sperrmüll gefunden hatte, und schleuderte es, wie es in der Anklageschrift heißt, „einem Wurfspeer gleich“ auf Polizeibeamte, deren Köpfe er knapp verfehlte; das lange Geschoss bohrte sich hinter ihnen in eine Rasenfläche.
Später, als Hooliogans eine „Backwerk“-Filiale im Hauptbahnhof ausplünderten, warf René L. eine gefüllte Plastikflasche nach einem Polizisten und stahl ein Päckchen Kaugummi.
„Das Ganze tut ihm Leid“, sagte Anwalt Bonn, und sein kleinlaut geständiger Mandant entschuldigte sich. Auf Verständnis konnte er trotzdem nicht rechnen. Von „purer, roher Gewalt“ sprach Willuhn, einer Gewalt gegen Polizisten , die doch in Wahrnehmung ihrer Pflicht das Versammlungsrecht gesichert hätten, das auch Rechtsradikalen und Hooligans zustehe.
Der Wurf rage in seiner Gefährlichkeit heraus aus all den anderen Taten an jenem Tag, als Flaschen, Fahrräder und Absperrgitter auf Beamte und Gegendemonstranten flogen.
Keine politische Nachricht
Ursprünglich habe der Antrag sogar auf versuchten Totschlag gelautet, sagte Willuhn. Richter Altpeter bekräftigte, nur „um Haaresbreite“ sei der „Tötungsvorsatz“ nicht gegeben. Im Wurf des Rohrs sei jedenfalls „keine politische Nachricht zu erkennen“.Bis in den September hinein wird nun mehr als 20 Angeklagten der Prozess gemacht, deren Fälle als schwer gelten. Bisher sind knapp ein Dutzend Personen, gegen die wegen der Krawalle Anklage erhoben wurde, zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt worden.
