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Prozess in Köln67-Jähriger missbrauchte bewusstlose Frauen - Elf Jahre Haft

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Symbolbild

Köln – Bizarr, schrecklich, verstörend – diese Wörter benutzte am Donnerstag Christoph Kaufmann, Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts, bei der Begründung des Urteils gegen Johannes R. (Name geändert): elf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung wegen sexuellen Missbrauchs „widerstandsunfähiger Personen“ und eines Kindes sowie wegen des Besitzes von Kinderpornos. Gut eineinhalb Stunden brauchte Kaumann, um auf die Taten, ihren Hintergrund und ihre juristische Bewertung einzugehen.

Obwohl er gewisse Einzelheiten aussparte, kam genug von dem zur Sprache, was der Richter, dem psychiatrischen Gutachter folgend, „multiple Störung der Sexualpräferenz“ nannte. Dazu gehört die Somnophilie – sexuelle Erregung durch schlafende Menschen.

Bis 2014 hatte Johannes R. jahrelang in Milieu-Kneipen an Eigelstein und Ebertplatz verkehrt. Dort galt er bei schwarzafrikanischen Frauen als einzelgängerischer, aber freundlicher Kerl, der gern aushalf. Sie ließen sich von ihm im – illegalen – Taxi für wenig Geld nach Hause bringen, übernachteten bei ihm, wenn sie obdachlos waren, oder pumpten ihn an. Johannes R. nutzte die Schwäche dieser Frauen aus, die Kaufmann gestrandet, gescheitert, körperlich und psychisch krank nannte; meistens waren sie betrunken.

Misshandlungen gefilmt

Mit ihnen, die „hilflos durch die Szene torkelten“, habe Johannes R. „das ganze Repertoire seiner sexuellen Vorlieben durchgespielt“. Nicht nur, dass er den Zustand der Opfer ausnutzte, die bis zum komatösen Stadium alkoholisiert waren: Er fotografierte und filmte alles, ob zu Hause oder im Auto.

Die Annahme, R. habe Betäubungsmittel eingesetzt, ließ sich aber nicht nachweisen. Er flog auf, als sich die neunjährige Tochter einer Frau, deren Vertrauen er sich erschlichen hatte, ihrer Mutter offenbarte, von ihm missbraucht worden zu sein.

Die Polizei durchsuchte R.s Wohnung in Raderberg und fand 16 DVDs und 48 CDs, die den vielfachen Missbrauch dokumentieren. Drei Monate lang musste sich ein Ermittler jedes einzelne Bild und alle Filmsequenzen ansehen. Die Strafkammer hält Johannes R., der sich geständig und therapiewillig zeigte, für zu gefährlich, um nicht zusätzlich zur Haftstrafe die Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Über die Entwicklung seiner Störung war aufgrund der Verschlossenheit R.s nur wenig zu erfahren. Die Mutter habe keine enge Beziehung zu ihm aufbauen und „keine körperliche Nähe zulassen“ können, sagte Richter Kaufmann. Und der Vater habe ihn häufig geschlagen, zum Beispiel mit einem Lederriemen, und ihm später in einer Aussprache gesagt, er sei von der Mutter immer dann zum Prügeln des Sohns aufgestachelt worden, wenn sie Sex mit ihm habe verhindern wollen.