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Flüchtling aus dem IrakKölner Gericht fällt wegweisendes Urteil in Abschiebe-Verfahren

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Der Kurde Sardar Hassan Haji erlebte in seiner irakischen Heimat die Greuel des IS.

Köln – Sardar Hassan Haji ist ein schmaler Mann, fast schmächtig. Sein rechtes Auge wirkt wie zugenäht, es verschwindet beinahe zwischen den Augenlidern. Beim Gehen pendelt seine steife Beinprothese in einem Halbkreis nach außen, jeder Schritt ein Kraftakt.

Kaum vorstellbar, wie der 30-Jährige bei seiner Flucht aus dem Irak zehnstündige Fußmärsche durch verschneites Gebirge überlebt hat. Wie er tagelange Fahrten auf der Ladefläche eines Lkw durchgestanden hat, zusammengepfercht mit 24 Schicksalsgenossen zwischen Kartons.

Die Verwaltungsgerichte werden derzeit überschwemmt mit Klagen gegen Abschiebe-Beschlüsse. Allein in Köln sind 19 Kammern mit sogenannten Dublin-Verfahren beschäftigt. Das Paradoxe: Bislang entscheidet jeder Richter nach eigenem Gutdünken, ob in ein Land wie Ungarn, Italien oder Griechenland abgeschoben werden darf oder nicht. „Für die Flüchtlinge kommt das einem Lotteriespiel gleich“, sagt Raphael Murmann-Suchan, Richter am Verwaltungsgericht.

Die Kölner Urteil zu Ungarn könnte dazu beitragen, die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Denn es ist das erste Verfahren am Verwaltungsgericht Köln, das mit einem Urteil im Hauptverfahren endete. Bislang gab es nur Beschlüsse mit aufschiebender Wirkung, keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Deshalb komme ihm eine besondere Bedeutung zu, so Murmann-Suchan. Ähnliche Urteile zu Griechenland hätten dazu geführt, dass dorthin nicht mehr abgeschoben wird.

Durch Syrien, die Türkei, Bulgarien, Serbien und Ungarn führt die Reise. Über die Grenzen schleicht sich die Gruppe nachts und zu Fuß, mitten im Winter bei eisiger Kälte. Kurz nach Neujahr 2015 kommt Sardar Hassan Hajis in Köln an: Das Ende der Strapazen und ein sicherer Hafen, denkt er.

Doch im März 2015 ordnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Ausweisung an. Der Abschiebe-Beschluss erfolgt gemäß dem sogenannten Dublin-III-Abkommen, wonach das erste EU-Land, das ein Flüchtling betritt, auch für dessen Asylverfahren zuständig ist. In Hajis Fall ist das Ungarn – das Land, das sich seit dem Wochenende mit einem 175 Kilometer langen Stacheldrahtzaun an der Grenze zu Serbien gegen Flüchtlinge abschottet.

Kölner Gericht lehnt Ausweisung ab

Ein seit langem in Deutschland lebender Onkel verschafft dem 30-Jährigen, der kein Wort Deutsch spricht, einen Rechtsanwalt, Haji klagt vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Das hat die Ausweisung nun in einer bemerkenswerten Entscheidung als rechtswidrig abgelehnt.

Nach Auffassung des Gerichts weisen Asylverfahren in Ungarn flächendeckende, „systemische Mängel“ auf, von einer menschenwürdigen Behandlung könne nicht ausgegangen werden.

Ausführlich schildert die Kammer in der Begründung die Mängel im ungarischen Asylsystem: Flüchtlinge würden regelmäßig bis zu sechs Monate inhaftiert, die medizinische Versorgung sei unzureichend, die hygienischen Mindeststandards würden nicht eingehalten. Zu Behördengängen würden die Asylhäftlinge oft in erniedrigender Art und Weise angeleint vorgeführt. Zudem seien die Aufnahmekapazitäten völlig unzureichend. Den 2500 Plätzen stehe eine Zahl von rund 70.000 Flüchtlingen allein im ersten Halbjahr 2015 gegenüber.

Bei Bombenanschlag Bein verloren

Man sieht Haji an, dass es das Leben bislang nicht gut gemeint hat mit ihm. Als Siebenjähriger wird er in seinem nordirakischen Heimatort Opfer eines Bombenanschlags, er verliert ein Bein und ein Auge.

Als im Sommer 2014 die Truppen des IS in den Nordirak eindringen, gerät er erneut zwischen die Fronten. Die Islamisten bedrohen und schlagen ihn, weil er Kurde ist und sich kritisch äußert. Haji entschließt sich zu fliehen, trotz seiner Gebrechen. „Besser auf der Flucht einen »normalen« Tod sterben, als den Kopf abgeschlagen zu bekommen.“

Haji überlebt die Flucht und glaubt sich fast am Ziel, als der Lkw mit den 25 Flüchtlingen kurz hinter der ungarischen Grenze in eine Kontrolle gerät. Die Polizisten führen sie zwar nicht am Halsband zur Registrierung. Aber sie werden in einer winzigen Zelle inhaftiert. Aggressiv seien die Wärter gewesen, hätten sie ständig angebrüllt. Zu Essen gibt es zweimal am Tag Brot und Marmelade. Einen Arzt bekommt der schwer angeschlagene Haji nicht zu Gesicht.

Er möchte eines ganz sicher nicht: zurück nach Ungarn. „Für Flüchtlinge gelten die Menschenrechte dort nicht“, sagt er. Das Kölner Verwaltungsgericht hat dies ähnlich gesehen und die Abschiebung trotz der Dublin-III-Verordnung gestoppt.