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Anmietung der Kaufhof-ZentraleStadt Köln soll Gesamtstrategie für Gebäudenutzung vorlegen

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21.07.2025, Köln: Das Kaufhof-Areal an der Leonhard-Tietz-Straße im Übersichtsbild. Die Kölner Stadtverwaltung will dort als Mieterin einziehen, doch das Vorhaben verzögert sich und wird teurer als geplant.  Foto: Arton Krasniqi

Das ehemalige Kaufhof-Areal an der Leonhard-Tietz-Straße

Rechnungsprüfungsausschuss hatte Gebäudewirtschaft bereits im Juni 2022 um eine Aufstellung gebeten, diese aber noch immer nicht erhalten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Dienstag mehrheitlich die Kritik des Rechnungsprüfungsamts (RPA) an der Anmietung der ehemaligen Kaufhof-Zentrale durch die Stadt Köln in der Innenstadt geteilt. Wie zu erfahren war, schloss sich die Mehrheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Einschätzung des RPA an, dass die städtische Gebäudewirtschaft bei der vorzeitigen Verlängerung des Mietvertrags gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln verstoßen und den Stadtrat somit übergangen habe.

Unterschiedliche Rechtsauffassung soll mit Gutachten geklärt werden

Das RPA hatte wie berichtet in seinem abschließenden Prüfbericht festgestellt, dass Baudezernent Markus Greitemann als Erster Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft und der kaufmännische Geschäftsführer Wolfgang Behrisch am 4. April den Mietvertrag vorzeitig um fünf Jahre verlängert hatten, obwohl der Stadtrat das am 3. April nicht beschlossen hatte. Greitemann selbst und die Gebäudewirtschaft sind der Auffassung, dass sie den Vertrag auch ohne Ratsbeschluss verlängern durften. Sie vertreten eine andere Rechtsauffassung als die Prüfer. Warum sie trotzdem die Zustimmung des Stadtrats einholen wollten, ließen sie bislang unbeantwortet. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Rechnungsprüfungsamt am Dienstag beauftragt, ein externes Rechtsgutachten zur Zuständigkeitsordnung in Auftrag zu geben. Das dafür notwendige Geld soll dem Amt zur Verfügung gestellt werden. So soll geklärt werden, ob das RPA mit seiner Rechtsauffassung richtig liegt oder die Gebäudewirtschaft mit ihrer.

Der Ausschuss forderte die Gebäudewirtschaft außerdem auf, eine Gesamtstrategie für die zukünftigen Raumbedarfe zu erstellen. Diesen Auftrag hatte der Ausschuss bereits im Juni 2022 erteilt, die Gesamtstrategie allerdings noch immer nicht vorgelegt bekommen. Die Gebäudewirtschaft soll zudem den Umbau der ehemaligen Kaufhof-Zentrale für die Stadt Köln priorisieren und ausreichendes Personal dafür zur Verfügung stellen, um mit dem Vermieter vereinbarte Fristen ab sofort einhalten zu können.

Stadt Köln sollte ursprünglich zum 1. Januar 2024 einziehen

Die Stadt Köln hatte mit dem Vermieter Swiss Life ursprünglich vereinbart, zum 1. Januar 2024 in die ehemalige Kaufhof-Zentrale einzuziehen, deren Anmietung insgesamt 300 Millionen Euro kostet. Dazu kam es jedoch nicht, da es mehrfache Umplanungen gab, welche Ämter und Dienststellen konkret einziehen sollen. Der Vermieter verlangt einen Ausgleich für den Leerstand, das könnte die Stadt bis zu 15,3 Millionen Euro kosten.

Grüne, SPD und Linke hatten zuletzt beschlossen, dass die Gebäudewirtschaft prüfen soll, ob der Drogenkonsumraum aus dem Gesundheitsamt in die Kaufhof-Zentrale umziehen soll. Hieß es zunächst, der Vermieter lehne das ab, soll es nun dem Vernehmen nach doch Gespräche zwischen der Stadt Köln und Swiss Life zu dem Thema geben.