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Rund 8.500 Freiwillige benötigtStadt Köln sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahl im September

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Dirk Käsbach, Leiter des Amts ‚Bürgerdienste‘ der Stadt Köln, und Stadtdirektorin und Wahlleiterin Andrea Blome werben für das ehrenamtliche Engagement bei den Kommunalwahlen.

Dirk Käsbach, Leiter des Amts 'Bürgerdienste' der Stadt Köln, und Stadtdirektorin und Wahlleiterin Andrea Blome werben für das ehrenamtliche Engagement bei den Kommunalwahlen.

Am 14. September findet in Köln die Kommunal- und Integrationswahl statt. Nach jetzigem Stand sind rund 813.000 Kölner wahlberechtigt.

Die vorgezogene Bundestagswahl war ein Kraftakt für die Stadt Köln. Ihn zu stemmen wurde dadurch erleichtert, dass sie schneller als erwartet Wahlhelferinnen und -helfer fand. Es meldeten sich sogar mehr Freiwillige, als benötigt wurden. Nun ist die Stadt dabei, die Kommunal- und Integrationswahl am 14. September vorzubereiten. Dazu gehört, erneut freiwillige Wahlhelfer und -helferinnen zu finden – diesmal 8500 an der Zahl.

Mit einer Informationskampagne, die am Dienstag begonnen hat, wirbt die Stadt dafür, sich auf diese Weise ehrenamtlich für die Demokratie zu engagieren. Am Montag haben Stadtdirektorin und Wahlleiterin Andrea Blome und Dirk Käsbach, Leiter des Amtes „Bürgerdienste“, zu der das Wahlamt gehört, über die Wahlhelfer-Anwerbung informiert.

Nach derzeitigem Stand sind bei der Wahl rund 813.000 Kölner wahlberechtigt

Insgesamt stehen vier Wahlen an. Für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Stadtrats, der neun Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrats der Stadt, also der parlamentarischen Interessenvertretung der Migranten und Migrantinnen. Zudem findet gegebenenfalls am 28. September eine Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin statt.

Nach derzeitigem Stand sind bei der Kommunalwahl etwa 813.000 Kölner und Kölnerinnen wahlberechtigt; bei der Wahl des Integrationsrates sind es rund 307.000 Einwohner und Einwohnerinnen, die in einem der 503 Urnenwahlbezirke, per Brief oder durch Direktwahl – eine Sonderform der Briefwahl – ihre Stimme abgeben können.

Wer bei der Wahl ehrenamtlich helfen will, muss selber wahlberechtigt sein

Um bei der Kommunalwahl ehrenamtlich mitzuwirken, muss man selber wahlberechtigt sein. Trifft dies zu, darf man auch bei der Integrationsratswahl mithelfen. Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl ist man, wenn man am Wahltag Deutscher oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 29. August 2025 seinen Hauptwohnsitz in Köln hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wenn man für die Integrationsratswahl, nicht aber für die Kommunalwahl wahlberechtigt ist, kann man sich ausschließlich für die Integrationsratswahl anmelden. An dieser teilnehmen darf man, wenn man nicht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder dadurch, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Darüber hinaus muss man am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 seine Hauptwohnung in Köln haben.

Alle Helfer und Helferinnen bekommen ein sogenanntes Erfrischungsgeld

Gesucht werden Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter sowie Beisitzer. Sie bilden den fünf- bis achtköpfigen Wahlvorstand und sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf – von der Überprüfung der Wahlberechtigung über die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals bis zur Dokumentation der Wahlhandlung in einer Niederschrift.

Die Helfer und Helferinnen werden im Briefwahlzentrum in der Messe in Deutz oder in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, eingesetzt. Im Gegensatz zur Tätigkeit im Wahlraum fängt der Einsatz der Helfer und Helferinnen der Kommunalwahl im Briefwahlzentrum um die Mittagszeit und nicht morgens an. Die Auszählung der Kölner Integrationsratswahl beginnt diesmal bereits am Wahltag. Dafür treffen sich die ehrenamtlichen Kräfte um 17 Uhr im Briefwahlzentrum; unter Umständen dauert die Zählung der Stimmen bis drei Uhr morgens.

Alle Helfer und Helferinnen bekommen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Es unterscheidet sich je nachdem, bei welcher Wahl man mithilft, welche Aufgabe man übernimmt und ob man an beiden Wahltagen, also auch am Tag der Stichwahl, im Einsatz ist. Bei der Kommunalwahl erhält man pro Wahltag 80 Euro Erfrischungsgeld als Wahlvorsteher oder Schriftführer, 70 Euro als Stellvertreter des Schriftführers und 60 Euro als Beisitzer. Im Fall einer Stichwahl am 28. September bekommt derjenige einen Bonus in Höhe von 30 Euro, der sich von Beginn an für den Einsatz als Helfer bei beiden Wahlen verpflichtet hat.

Wer bei der Auszählung der Integrationsratswahl hilft, erhält wegen der Arbeit bis tief in die Nacht ein um 30 Euro erhöhtes Erfrischungsgeld. Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretende Schriftführer müssen an einem der 200 vorbereitenden Workshops teilnehmen. Dafür bekommen sie zusätzlich zum Erfrischungsgeld 50 Euro Aufwandsentschädigung. Die Schulungstermine veröffentlicht die Stadt rechtzeitig vor der Wahl. Interessierte Beisitzer und Beisitzerinnen können an einer der für sie konzipierten Informationsveranstaltungen teilnehmen.

Wer bei der Wahl mithelfen will, kann sich telefonisch unter 0221/221-34333, per E-Mail an die Adresse wahlhelfende@stadt.koeln oder auf der städtischen Webseite anmelden.