Nach der Attacke auf ein Auto am Wochenende hat die Staatsanwaltschaft ihre Bewertung deutlich geändert. Grund dafür ist ein Ermittlungsfehler.
Steinwurf von AutobrückeKölner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen versuchten Tötungsdelikts

Die Staatsanwaltschaft wertet die Steinwürfe auf ein Auto am vergangenen Wochenende nicht länger als versuchtes Tötungsdelikt (Symbolbild).
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Die Staatsanwaltschaft wertet den Steinwurf auf ein Auto am vergangenen Wochenende nicht länger als versuchtes Tötungsdelikt. Grund dafür ist ein Ermittlungsfehler. Denn bei den geworfenen Steinen handelte es sich nicht, wie ursprünglich von der Polizei gemeldet, um Pflastersteine, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. „Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die zunächst bezeichneten Pflastersteine nicht bei der Tat verwendet wurden, sondern bereits eine Stunde zuvor in einem anderen polizeilichen Einsatz gesichert worden waren.“ Offenbar sei es „zu einer falschen Zuordnung der Beweismittel gekommen“, so Bremer weiter.
Plastersteine lagen auf der Fahrbahn
Am Sonntag war ein 21-Jähriger mit seinem Mercedes auf der Erftstraße in der Kölner Innenstadt in Richtung Subbelrather Straße unterwegs, als er die Bahnunterführung am August-Sander-Park passierte. Plötzlich schlug ein Stein in die Windschutzscheibe ein. Der Fahrer blieb unverletzt.
Bei der Spurensicherung stellten die Beamten zunächst Pflastersteine sowie weitere Grenz- und Backsteine sicher. Auch der Akku eines E-Scooters wurde sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Angriff zunächst als versuchtes Tötungsdelikt; eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf.
Nun habe sich allerdings herausgestellt, dass es sich bei dem Stein, der auf das Fahrzeug geworfen wurde, „um einen kleineren Stein mit geringerem Gewicht“ handelte, so Oberstaatsanwalt Bremer. Die Pflastersteine hätten zu diesem Zeitpunkt auf der Fahrbahn gelegen, „ohne dass es zu einer Gefährdung eines vorbeifahrenden Pkw gekommen wäre“.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft jetzt nicht mehr von einem versuchten Tötungsdelikt ausgeht, dauern die Ermittlungen gegen einen oder mehrere unbekannte Täter an. Die Behörde ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, teilte Oberstaatsanwalt Bremer mit.

