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Urteil in KölnMitarbeiterin im Offenen Ganztag erstreitet Gehaltsnachschlag

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Symbolbild

Köln – Wenn eine Mitarbeiterin einer Offenen Ganztagsschule (OGS) zwar nur als sogenannte Ergänzungskraft beschäftigt ist, tatsächlich aber die Aufgaben einer Gruppenleiterin erfüllt, ist sie auch entsprechend besser zu bezahlen. Das lässt sich dem Urteil entnehmen, das vom Kölner Arbeitsgericht verkündet wurde. Es könnte Folgen für viele Ganztagsangebote haben. Vielerorts wird darüber gestritten, ob das Fachpersonal, das sich um die Kinder kümmert, auch angemessen bezahlt wird. Einige Träger sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, Lohndumping zu betreiben und weit unter den Tarifen zu bezahlen, die üblich wären, wenn sich das Angebot am Öffentlichen Dienst orientieren müsste.

Geklagt hatte Brigitta B., die seit 2010 mit 15 Stunden pro Woche an einer OGS in Klettenberg angestellt ist. Bis zu den Sommerferien 2014 leitete die gelernte Bankkauffrau, die Weiterbildungen absolviert hat, eine Klasse mit bis zu 25 Kindern. Träger der OGS ist der katholische Sozialverband „In Via“, gezahlt wurde nach den Allgemeinen Verwaltungsrichtlinien des Caritas-Verbandes. In ihrem Fall sei das Gehalt für die real geleitete Arbeit zu wenig, fand Brigitta B. Sie verlangte von ihrem Arbeitgeber, dass sie in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft wird.

Vor Gericht argumentierten B. und ihr Rechtsanwalt, sie habe jahrelang „selbstständig und eigenverantwortlich“ eine Gruppe umfassend pädagogisch betreut. Die Gegenpartei hob darauf ab, sie habe der Aufsicht einer anderen, offiziellen Gruppenleiterin unterstanden, mit ihr „Rücksprache halten“ müssen und „Weisungen empfangen“. Die 18. Kammer jedoch orientierte sich an der Beschreibung der höheren Entgeltgruppe; danach bekommt auch diejenige Mitarbeiterin ein solches Gehalt, die „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ aufweist wie eine Erzieherin. Der Beschluss: Die Klägerin bekommt für das vergangene Schuljahr rückwirkend rund 3000 Euro. Vorherige Ansprüche gelten als verjährt.

Brigitta B. ist zufrieden mit dem Urteil. „Mir geht es weniger ums Geld als um die Anerkennung.“ Wichtig sei, das qualifizierte Arbeit gewürdigt sowie angemessen durch In Via oder andere OGS-Träger honoriert werde. Es dürfe keinen Sparzwang auf Kosten von Mitarbeitern geben.