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Urteil in KölnZehn Jahre Haft für Gürkan S.

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Gürkan S. (Mitte) zwischen seinen Verteidigern Abdou Gabbar (l.) und Gottfried Reims.

Köln – Gürkan S. muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Monika Grave-Herkenrath, die Vorsitzende Richterin der 5. Großen Hilfsstrafkammer des Landgerichts, verkündete am Freitagnachmittag das Urteil und verurteilte den 34-jährigen Familienvater wegen Totschlags. „Die Tat ist unfassbar und durch nichts zu entschuldigen“, sagte sie. Die Kammer bewerte das Tötungsdelikt jedoch als Totschlag, da sie Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe während der Hauptverhandlung nicht feststellen konnte. „Es war eine spontane Tat, aus einer hochemotionalen Situation heraus.“ Gürkan S. hat seine Frau Hümeyra am Abend des 25. November 2013 im Streit mit zwei Schüssen in den Kopf am Rheinufer getötet.

Danach hat er seine beiden Kinder (heute zwei und fünf Jahre alt) zu Verwandten in die Türkei gebracht und sich zwei Tage später der deutschen Polizei gestellt. Dass er sich gestellt hat und ein Geständnis abgelegt hat, wertete die Kammer zu seinen Gunsten. „Dass die Türkei einen Staatsbürger ausliefert, war nicht zu erwarten“, sagte die Richterin. „Es ist ihm hoch anzurechen, dass er freiwillig zurückkehrt ist – in dem Wissen, was ihn hier erwartet.“

Schicksal der Kinder offen

Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag auf Totschlag plädiert und elf Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger Gottfried Reims hatte die zerrütte Ehe der beiden als „Irrsinn des unseligen Zusammenseins“ bezeichnet. Am Tatabend sei es zu einem endgültigen Streit gekommen und Gürkan S. habe in dieser schwierigen Situation „den Fehler seines Lebens begangen“, als er seine Frau tötete. Der Zuschauerraum in Saal 7 des Landgerichts war bei der Urteilsverkündung voll besetzt. Die Verwandten und Freunde der Getöteten hatten fast alle Prozesstage verfolgt. Gürkan S. blickte während der Verkündung – wie so oft während des Prozesses – zu Boden. Er ist bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten. Das einzige, was man ihm bisher habe vorwerfen können, so die Richterin, sei, dass er vielleicht zu viel gearbeitet habe. „Er war ein gut integrierter und bürgerlich lebender Mann“, sagte die Richterin.

Ob die beiden Kinder von Gürkan S. in der Türkei bleiben, ist unklar. Der psychiatrische Gutachter Tilmann Elliger hatte am Donnerstag gesagt, die Familien des Täters und des Opfers sollten versuchen, aufeinander zuzugehen. „Für die Kinder ist es wichtig, dass die Familien wieder zusammenfinden und ihnen helfen“, sagte er.