Kölner WintereinbruchStreupflicht – Stadt Köln appelliert an Bürger

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Ein mit einem Schneepflug ausgerüstet Fahrzeug der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) räumt mit seinem Räumschild Schnee und streut Streusalz auf der Straße „Sülzgürtel“.

Streupflicht (Symbolbild)

Die Stadt Köln appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Was es zu beachten gilt.

Alle Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, die Verkehrsflächen auf dem eigenen Grundstück und des Gehwegs zu räumen und die Oberfläche zu streuen. Diese Pflicht wird oft per Vertrag auf Mieter oder weitere Nutzer übertragen. Das betrifft auch die Anlieger öffentlicher Verkehrsflächen. So sind Gehwege nach Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter freizuräumen.

Dies gilt auch dann, wenn ansonsten die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) den Gehweg reinigen. Wenn es keinen Gehweg gibt, ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite auf der Fahrbahn entlang des Grundstücks zu räumen. Was es sonst zu beachten gilt:

  • Winterdienst an Fußgängerüberwegen: An Fußgängerüberwege (zum Beispiel an Ampeln oder Zebrastreifen) ist der Weg bis zur Bordsteinkante von Eis und Schnee zu befreien. Dabei soll der Schnee zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehäuft werden.
  • Winterdienst an ÖPNV-Haltestellen: An Haltestellen für den öffentlichen Personenverkehr oder für Schulbusse müssen die Anlieger die Gehwege so von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich ist.
  • Womit darf gestreut werden? Zum Streuen der Wege dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand benutzt werden. Aus Umweltschutzgründen darf Salz beispielsweise nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Brückenabgängen, Gefällstrecken oder Steigungsstrecken verwendet werden.
  • Wann muss gestreut und geräumt werden? Gehwege müssen bei Schnee oder Eis sofort geräumt oder gestreut werden. Bei Schnee oder Eis nach 20 Uhr genügt es, wenn die Arbeiten am nächsten Morgen bis 7 Uhr stattfinden. An Sonn- und Feiertagen reicht es, wenn die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt sind. Bei Dauerschneefall genügt die Räumung, sobald es nur noch geringfügig schneit.

Weitere Informationen rund um den Winterdienst finden Sie auf den Internetseiten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB). (cy)

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