Zerstückelter KochBGH hebt zum zweiten Mal Urteil des Kölner Landgerichts auf

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Der Angeklagte Jitao W. (Archiv)

Köln – Es kommt einer kleinen Sensation gleich: In einem der spektakulärsten Verfahren vor dem Kölner Landgericht hat der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal das Urteil zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben, sodass neu verhandelt werden muss. Es geht um den Fall des zerstückelten Kochs (hier lesen Sie mehr), dessen Leiche in Plastiksäcke verteilt, in Köln 2016 von spielenden Kindern am Rhein und ein Jahr später in einem Waldstück aufgefunden worden war. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil der spektakuläre Fund zwei Jahre ungeklärt blieb.

Erst Sachverständige aus München hatten mit einer sogenannten Isotopenanaylse die Identität des Toten festgestellt. In einem ersten Prozess 2019 war Jitao W., ein Kollege des Toten, ebenfalls ein Koch und offensichtlich sein Erzrivale, wegen Totschlags zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Verteidiger in Köln von Unschuld des Angeklagten überzeugt

Der Staatsanwalt hatte in dem Indizienprozess neuneinhalb Jahre gefordert, der aus Rosenheim angereiste Verteidiger Raphael Botor einen Freispruch. Er ist bis heute davon überzeugt, dass sein Mandant die Wahrheit sagt und mit der Tat nichts zu tun hat. Der 37-jährige Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert und ansonsten auf Anraten seines Anwaltes geschwiegen.

Elf Monate später hatten die obersten Richter den Kölner Schuldspruch aufgehoben, weil sie lediglich den Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen ansahen und den Totschlag als nicht nachweisbar. 

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Daraufhin hatte eine andere Kammer des Kölner Landgerichts das erste Urteil abgemildert, den ursprünglichen Totschlag verneint und wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Bei der konkreten Strafzumessung hatte die Kammer eine Reihe von Strafmilderungsgründen geltend gemacht, beispielsweise keine strafrechtliche Vorbelastung, das unrühmliche Vorverhalten des Tatopfers, die lange Verfahrensdauer, die Haftempfindlichkeit und die Tatsache, dass es sich nicht um eine geplante, sondern eine Spontantat gehandelt habe.

Wertung der Kölner Kammer „nicht frei von Rechtsfehlern"

„Der Strafausspruch hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand“, urteilte der BGH jetzt und weiter: Die Wertung der Kammer sei „nicht frei von Rechtsfehlern". So habe das Gericht zwar eine ganze Reihe von Strafmilderungsgründen genannt, dennoch eine Strafe ausgesprochen, die „in der Mitte des von einem Jahr bis zu zehn Jahre reichenden Strafmaßes“ angesiedelt sei, und dies „obwohl keine Straferschwerungsgründe festgestellt werden konnten“. Mit anderen Worten: Jitao W. hat nun gute Chancen, ein zweites Mal mit einem noch milderen Urteil rechnen zu können.

Ein Termin für den neuen Prozess, indem es lediglich um das Strafmaß geht, steht noch nicht fest. Anwalt Botor jedenfalls ist zuversichtlich, dass sein Mandant bald aus der Haft entlassen werden kann, wenn jetzt die Karten noch einmal neu gemischt werden und es keinesfalls schlechter für Jitao W. aussehen kann. Bereits nach dem zweiten Urteil, dass jetzt aufgehoben wurde, wäre er nach Anwendung der Halbstrafenregelung nächstes Jahr auf freien Fuß gesetzt worden.

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