Zerstückelter Koch aus KölnTäter könnte bald freikommen und abgeschoben werden

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Der Angeklagte Jitao W. (Archiv)

Köln – Das Urteil ist letztlich keine Überraschung: Der Bundesgerichtshof hatte schon im November vergangenen Jahres festgestellt, dass im Fall eines getöteten chinesischen Kochs die Haftstrafe zu hoch ausgefallen war. Das Landgericht verhängte gegen Jitao W. nun eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und hielt fest, dass der Verurteilte durchaus hoffen könne, bald ein freier Mann zu sein.

Über die mögliche Entlassung nach der sogenannten Halbstrafenregelung müsse allerdings eine andere Kammer entscheiden. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten, denn eine Fluchtgefahr sehen die Richter als durchaus realistisch an: „In Deutschland hält sie nichts mehr“, hieß es im Urteil. Wird Jitao W. aus der Haft entlassen, droht ihm die Abschiebung in die Heimat China.

Einer der aufsehenerregendsten Fälle der Kölner Kriminalgeschichte

In einem der aufsehenerregendsten Fälle der Kölner Kriminalgeschichte war Jitao W. im Januar 2019 wegen Totschlags an seinem Kollegen zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Doch die Richter waren überzeugt: W., der ebenso wie das Opfer als Koch in einem Kölner Restaurant arbeitete, habe seinen Kollegen mit Vorsatz getötet und die Leiche anschließend – „fachmännisch zerlegt, so wie es nur jemand kann, der darin ausgebildet wurde“ – einzeln verpackt und an verschiedenen Orten in Köln abgelegt. Es waren Schulkinder, die die Plastiksäcke 2016 und 2017 gefunden hatten.

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Erst eine molekularbiologische Untersuchung in München hatte die Identifizierung des Toten ermöglicht. Jitao W. war Anfang 2018 in einem Restaurant in Rosenheim verhaftet worden. Er hatte mit dem Opfer vor dessen Verschwinden immer wieder Streit gehabt.

Kölner Köche standen in heftiger Konkurrenz zueinander

Im Prozess wurde deutlich, dass Täter und Opfer in heftiger Konkurrenz zueinander standen. Das spätere Opfer war der Streitbarere von beiden, schlug häufig zu und hatte auch am Tattag den Angeklagten provoziert. Das Landgericht wertete jetzt die manipulative Haltung des Opfers als Strafmilderungsgrund. Letztlich ging die Kammer – wie auch schon die obersten Richter – nicht von Totschlag aus, sondern von einer Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Tatsache, dass W. die Leiche zerstückelte und auf diese Weise die Tat vertuschen wollte, zählt zum sogenannten Nachtatverhalten, das bei einer Beurteilung strafrechtlich nicht in die Waagschale gelegt darf. 

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