Als Pippi Langstrumpf ins Kinderheim ziehen soll, da nach Ansicht der Erwachsenen ein kleines Mädchen unmöglich allein in einem großen Haus leben darf, kann sie die Aufregung nicht verstehen: „Ich bin ein Kind, und das hier ist mein Heim, also ist es ein Kinderheim.“ Ende der Diskussion.
Mit ähnlichem Unverständnis würde sie vermutlich auf den Rechtsstreit reagieren, der zurzeit über sie – oder besser ihr berühmtes Lied – tobt. Das verletzt nämlich nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. Die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren AB hat die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und die Witwe des Liedermachers Wolfgang Franke verklagt. Die Erben wollen erreichen, dass sie an den Einnahmen beteiligt werden. „Der Text von Franke hat ohne Zweifel einen hohen schöpferischen Eigengehalt“, betonte der Richter. Entscheidend sei, dass der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze.
Vermutlich sind die Erben einfach nur neidisch, weil die deutsche Fassung der schwedischen etwas voraus hat. Die Passage zur Plutimikation – „Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune, ich mach’ mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“ – gibt es nur auf Deutsch. Und genau diesen Text werden Kinder hierzulande auch in Zukunft singen, Rechtsstreit hin oder her. Nur darauf kommt es an. Pippis Segen haben sie ganz sicher.