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Kommentar

„Ben ungeskriptet“
Die Eskalation der Landesanstalt für Medien verfehlt ihr Ziel

3 min
Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke war im Podcast von „Ben ungeskriptet“ zu Gast.

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke war im Podcast von „Ben ungeskriptet“ zu Gast.

Der Preis der Medienfreiheit: Im Streit über ein Youtube-Interview mit Björn Höcke liegen beide Seiten falsch. Ein Gastkommentar von Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Wenn ein Youtuber einen Beitrag von der Landesanstalt für Medien (LfM) bekommt, weil er in einem viereinhalbstündigen Interview einen einzigen Satz seines Gastes unkommentiert ließ, dann enthüllte das ein tiefes rechtliches und gesellschaftliches Dilemma. Der Fall „Ben ungeskriptet“ und Benjamin „Ben“ Berndts Gespräch mit dem AfD-Politiker Björn Höcke zieht derzeit weite Kreise.

Der Vorwurf der nordrhein-westfälischen Medienaufsicht: Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Berndt hätte Höckes Aussage, der Satz „Alles für Deutschland!“ sei keine Parole der SA gewesen, als Lüge entlarven müssen. Schon allein deshalb, weil Höcke vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen der öffentlichen Verwendung genau dieses Spruchs verurteilt worden ist. Die Replik des Youtubers und seiner wachsenden Anhängerschaft: Staatliche Zensur. Beide Seiten machen es sich in ihrer Argumentation deutlich zu leicht.

Reichweite heißt Verantwortung

Zunächst zu Berndts Rolle. Er pocht vehement darauf, kein Journalist zu sein. Sein Podcast lebe davon, dass Gäste schlicht ausreden dürften. Darauf kann er sich aber nicht berufen, juristisch bricht seine Verteidigungslinie in sich zusammen: Wer geschäftsmäßig politische Interviews führt, ein Millionenpublikum erreicht und sein Format derart professionell plant, muss sich gemäß Medienstaatsvertrag (MStV) unweigerlich wie ein Journalist behandeln lassen. Die immense Reichweite auf Plattformen wie Youtube geht mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung einher.

Die Zeiten, in denen das Netz als reiner Raum für unregulierte Äußerungen galt, sind durch den seit 2020 geltenden MStV endgültig vorbei. Es dürfte nun ein juristischer Streit darüber entbrennen, ob der Interviewer in einem solchen Format das BGH-Urteil gegen Höcke zur SA-Parole „Alles für Deutschland!“ zwingend kennen musste. Die Antwort dürfte lauten: Ja. Wer sich in die politische Arena begibt und kontroverse Figuren einlädt, muss vorbereitet sein.

Die Verbreitung einer gerichtlich festgestellten, bewussten Geschichtsklitterung hätte gestoppt oder zumindest im Nachgang durch einen deutlichen Hinweis eingeordnet werden müssen. Dennoch täte die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) gut daran, aus ihren weitreichenden Möglichkeiten nur äußerst zurückhaltend Gebrauch zu machen. Aus einem schnellen, fünfstündigen, polarisierenden Gespräch exakt einen einzigen Satz herauszugreifen und formell zu bemängeln, klingt nicht nur kleinlich.

Es impliziert auf fatale Weise, dass die restlichen Aussagen Höckes in den offiziellen und nachfolgenden Stunden faktisch unbedenklich und wahr gewesen seien. Das ist eine Legitimation, die die Aufsichtsbehörde ganz sicher nicht beabsichtigt hat. Ebenso fehl am Platz ist allerdings das „Zensur“-Gebrüll, das nun durch das Netz schallt. Berndts aktuelles Reaktionsvideo, das inzwischen schon von mehr als einer Million Menschen gesehen wurde, bedient genau dieses Narrativ, ist aber juristischer Quatsch. Artikel 5 des Grundgesetzes verbietet ausschließlich die staatliche Vorabkontrolle von Texten und Inhalten.

Niemand hat den Upload dieses Interviews verhindert. Zudem ist die LfM als Aufsichtsbehörde bewusst staatsfern konzipiert. Sie ist keine weisungsgebundene Regierungsstelle. Eine nachträgliche Kontrolle journalistischer Standards ist der Preis der Medienfreiheit, nicht ihr Ende. 

Die Eskalation verfehlt das Ziel

Genau bei der Durchsetzung dieser Standards zeigt sich jedoch die Schwäche des aktuellen Vorgehens. Natürlich muss die LfM von ihren gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, wenn rote Linien überschritten werden. Aber bitte mit Augenmaß und nicht bei einem ohnehin schon höchst kontroversen Video! Ein behördliches Einschreiten sollte auf Fälle beschränkt bleiben, in denen der Verstoß derart eindeutig ist, dass man darüber nicht mehr politisch diskutieren muss. Die momentane Eskalation verfehlt ihr Ziel. Sie führt lediglich dazu, dass die einen sich als Märtyrer stilisieren können, während die anderen als Zensoren wahrgenommen werden. So schaden alle dem, worum es ihnen geht: der Meinungsfreiheit.


Zum Autor

Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WBS Legal. Der Experte für Medienrecht hat eine Honorarprofessur an der Cologne Business School und betreibt einen stark frequentierten Youtube-Kanal.