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Streit um den SendeplatzTeleshopping-Kanal QVC klagt für bessere Sichtbarkeit

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Illustration - Teleshopping-Sender QVC

Der Teleshopping-Sender QVC streitet sich vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht mit der Landesmedienanstalt. (Symbolbild)

Der Shopping-Sender QVC will leichter auf Smart-TVs gefunden werden und klagt dafür vor dem Oberverwaltungsgericht.

Die fundamentale Relevanz von Teleshopping-Kanälen wird an diesem Mittwoch (10.30 Uhr) vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen mündlich verhandelt. Das Gericht in Münster hat in der Berufungsinstanz zu entscheiden, ob der Kläger, der Düsseldorfer Sender QVC, einen Platz auf der sogenannten Public Value-Liste erhalten muss.

Wer in die Liste gelangt, erhält gemäß dem Medienstaatsvertrag das Anrecht, auf den Nutzeroberflächen von Smart-TVs oder im Kabelnetz zügig gefunden zu werden. Laut Vorschrift gilt dies für Sender, die einen erheblichen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt erbringen.

Landesmedienanstalt und Gericht lehnten Forderung bisher ab

Für QVC und andere Betreiber von Teleshopping-Kanälen wurde dies von der zuständigen Landesmedienanstalt in NRW bislang zurückgewiesen. Die Sender scheiterten mit ihrer Forderung zudem bereits in erster Instanz beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.