Ihre Meinung ist gefragtWie stehen Sie zu den Preiserhöhungen in der Gastronomie?

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Ein Kellner hält seine Geldbörse auf, um einen bestellten Cappuccino abzukassieren.

Viele Speisen und Getränke in der Gastronomie sind zu Jahresbeginn teurer geworden.

Seit Jahresbeginn ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 19 Prozent gestiegen. Auch Personalkosten treiben die Preise nach oben.

Wer auswärts essen geht, muss seit Neujahr vielerorts tiefer in den Geldbeutel greifen. Denn zum 1. Januar hat der Staat die Mehrwertsteuerabsenkung auf sieben Prozent für Speisen in Restaurants zurückgenommen, die als Corona-Hilfe eingeführt worden war. Seitdem werden wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Viele Gastronomiebetriebe geben diese Kosten über gestiegene Preise an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Frage der Woche: Wie stehen Sie zu steigenden Preisen in der Gastronomie?

Auch höhere Personalkosten sowie steigende Energie- und Lebensmittelpreise treiben die Kosten für Speisen und Getränke in Cafés und Restaurants nach oben. In zahlreichen Kölner Cafés hat der Cappuccino-Preis nun die Marke von vier Euro durchbrochen.

Wir wollen in unserer Umfrage von Ihnen erfahren: Wie stehen Sie zu den teilweise stark gestiegenen Preisen in der Gastronomie, die seit Jahresbeginn 2024 fällig werden? Haben Sie Verständnis, oder empfinden Sie die Preissteigerungen als unangemessen?

Warum wird die Mehrwertsteuer auf Speisen wieder angehoben?

Mitte 2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, den Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent zu senken. Mit dieser Corona-Hilfe sollten einerseits Gastronomen entlastet werden. Zum anderen sollte mit der Steuersenkung auch einer Wettbewerbsverzerrung entgegengewirkt werden, da viele Restaurants während der Pandemie nur Speisen zum Mitnehmen anbieten konnten. Auf Take-Away-Speisen galt schon immer ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt nun wieder die Regelung wie vor der Corona-Pandemie: Wer im Restaurant sitzt und sich von Servicepersonal bedienen lässt, nimmt eine Dienstleistung in Anspruch und zahlt 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen. Wer an einer Bude im Stehen eine Currywurst isst, nimmt per Gesetz keine Dienstleistung, sondern eine Warenlieferung entgegen. Und darauf werden nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben.

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