Die Studienrätin meldete sich erstmals im Jahr 2009 krank. Laut vorgelegten Attesten litt sie an psychischen Problemen.
15 Jahre krankgemeldetLehrerin aus NRW verweigert Besuch beim Amtsarzt – Gericht entscheidet

Eine Lehrerin war seit 2009 durchgehend erkrankt und sollte sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. (Symbolbild)
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Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit mehr als 15 Jahren krankgeschrieben ist, muss sich einer ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Münster. Vorher hatte sich die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet geweigert, einen Amtsarzt aufzusuchen.
Die Studienrätin meldete sich erstmals im Jahr 2009 krank. Laut vorgelegten Attesten litt sie an psychischen Problemen, wodurch ihre Arbeitsunfähigkeit immer wieder verlängert wurde. Das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr ließ über lange Jahre hinweg keine Untersuchung durchführen und ordnete erst 2025 eine Überprüfung der dauerhaften Dienstfähigkeit an. Die Lehrerin reichte dagegen eine Klage ein.
Lehrerin aus NRW ist 15 Jahre krankgeschrieben und will nicht zum Amtsarzt
Das Oberverwaltungsgericht wies nun die Beschwerde der Lehrerin zurück und gab dem Verwaltungsgericht Düsseldorf recht, auch wenn das Gericht das lange Zögern des Landes als „in der Tat nicht nachvollziehbar“ bezeichnete. Die Anordnung zur Untersuchung sei dennoch rechtmäßig, da es keine zeitliche Verwirkung der Befugnis gebe. Der Staat muss seine Fürsorgepflicht wahrnehmen und hat gleichzeitig ein berechtigtes Interesse daran, dass Beamte nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ werden.
Die Zulässigkeit einer psychiatrischen Untersuchung stand ebenfalls zur Debatte. Das Gericht entschied, dass diese auch basierend auf langen Fehlzeiten gerechtfertigt sei. Da die Lehrerin selbst Atteste eines Fachzentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt hatte, ist eine entsprechende Untersuchung angemessen.
Studienräte in Nordrhein-Westfalen verdienen je nach Erfahrungsstufe zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat. Beamte erhalten ihr Gehalt auch im Krankheitsfall unbegrenzt weitergezahlt. Die Lehrerin muss die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist endgültig und nicht anfechtbar. (mbr)