Wegen SteuerhinterziehungAlfons Schuhbeck zu langer Gefängnisstrafe verurteilt

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Alfons Schuhbeck 271022

Alfons Schuhbeck im Gerichtssaal

München – Das Landgericht München hat im Fall Schuhbeck am Donnerstag sein Urteil gesprochen. Star-Koch Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verurteilte ihn am frühen Nachmittag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat. Sein wegen Beihilfe angeklagter Mitarbeiter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate Gefängnis und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte.

Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis – Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert

Die Verteidiger beider Angeklagten hatten Bewährungsstrafen gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über mehrere Jahre etwa fünf Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dadurch entstand eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro. Schuhbeck muss neben der Haftstrafe auch eine Millionensumme zurückzahlen

Zuvor hatte Schuhbeck Verantwortung für sein Handeln übernommen. „Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“

Alfons Schuhbeck: Laut Staatsanwaltschaft ging es mehr als zwei Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt ging es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die der TV_Koch so zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.

Nach Schuhbecks zweiteiligem Geständnis stellte sich nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Alfons Schuhbeck soll mehr als 1000 Rechnungen unterschlagen haben

Zuletzt war Schuhbeck um Schadensbegrenzung bemüht. „Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den „Südtiroler Stuben“ nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird“, sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.

Er bat das Gericht, „eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen“, sagte Schuhbeck. Aber: „Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.“

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Der Prozess hat weitreichende Konsequenzen für Alfons Schuhbeck. Im vergangenen Jahr musste er Insolvenz für seine Betriebe anmelden, der Bayerische Rundfunk (BR) hatte Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.

Schuhbeck bereut seine Fehler

Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun“. Er fügte hinzu: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“ (pst/dpa/afp)

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