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2,7 PromilleBetrunkener Lokführer stoppt RE6 auf freier Strecke – Zug evakuiert

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Ein Regionalzug des National Express musste evakuiert werden. Gegen den 53-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen Gefährdung des Bahnverkehrs. (Symbolbild)

Ein Regionalzug des National Express musste evakuiert werden. Gegen den 53-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen Gefährdung des Bahnverkehrs. (Symbolbild)

Mit 2,7 Promille durchfährt ein Lokführer erst einen planmäßigen Halt und hält den Zug dann auf freier Strecke an. Der muss daraufhin evakuiert werden.

Ein betrunkener Lokführer im Kreis Gütersloh hat den Regionalverkehr in NRW am Sonntagnachmittag (23. November) erheblich beeinträchtigt. Der betroffene Zug musste von der Feuerwehr evakuiert werden, wie die Polizei mitteilte. Der RE6 des Unternehmens National Express verkehrt zwischen Köln und Minden.

Der 53-Jährige hatte demnach zunächst den planmäßigen Halt am Bahnhof Rheda-Wiedenbrück durchfahren und den Zug anschließend unvermittelt auf freier Strecke gestoppt. Ein Zugbegleiter bemerkte eine deutliche Alkoholfahne und informierte daraufhin die Notfallleitstelle der Bahn, die wiederum die Bundespolizei alarmierte.

250 Fahrgäste mussten von der Feuerwehr in anderen Zug gebracht werden

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,67 Promille. Weil der Mann Anzeichen einer psychischen Ausnahmesituation aufwies, wurde er in eine Fachklinik eingewiesen, teilte die Behörde mit. Die rund 250 Fahrgäste wurden den Angaben zufolge von der Feuerwehr in einen anderen Zug gebracht.

Der Einsatz dauerte insgesamt fast drei Stunden und führte zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Gegen den Lokführer wird nun wegen Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt. Man arbeite eng mit den Behörden zusammen, kündigte das betroffene Verkehrsunternehmen National Express an. Auch unternehmensintern werde der Vorfall untersucht.

Weiter hieß es in einer Stellungnahme: Der Fahrbetrieb unterliege strengen Sicherheitsvorschriften, Fahrzeugführer würden zudem medizinische und psychologische Beurteilungen durchlaufen. „Nach derzeitigem Stand handelt es sich um einen äußerst bedauerlichen Einzelfall.“ (sbo/dpa)