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Schüsse auf RentnerBochumer Polizisten wegen Totschlags angeklagt

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Polizei Blaulicht 031220

In Bochum wurde ein Rentner von einem Polizisten erschossen (Symbolbild).

Bochum – Der Fall schien klar zu sein. Eine Polizeistreife in Bochum sollte am Abend des 16. Dezember 2018 einen randalierenden Mann zur Räson bringen. Der 74-jährige Rentner Rolf N. wirkte betrunken, als die Beamten eintrafen. Auf alle Ansprachen reagierte er nicht. Vielmehr zog er aus seinem Hosenbund scheinbar eine Waffe. In der Dunkelheit erkannten die Beamten nicht, ob es sich um eine Pistole handelte. Als Rolf N. die Feuerzeug-Attrappe auf die Beamten richtete, feuerte ein 35-jähriger Polizeihauptkommissar drei Schüsse auf ihn ab. Rolf N. starb.

2019 stellte die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren gegen den Schützen ein. Aus Sicht der Ankläger handelte es sich um Notwehr. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, ging der Anwalt der Angehörigen des Opfers dagegen vor. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm erzielte Bastian Junghölter Ende Oktober einen äußerst seltenen Erfolg. Der 2. Strafsenat gab seinem Klageerzwingungsverfahren statt und zwang die Staatsanwaltschaft dazu, den Polizeibeamten wegen Totschlags anzuklagen.

Dritter Schuss in Bochum nicht von Notwehr gedeckt

Laut dem Sprecher des Landgerichts geht das OLG davon aus, „dass der dritte Schuss nicht mehr von der Notwehrsituation gedeckt gewesen war“. Opferanwalt Junghölter ergänzte, „dass der Mann schon durch die zwei Treffer vorher kampfunfähig gewesen war.“ Der Jurist beruft sich auf die Obduktionsergebnisse, wonach erst der dritte Schuss tödlich gewesen sei. Ein Sprecher der Polizei in Bochum teilte mit, dass dem Beamten „mit Bekanntwerden der Anklage die Weiterführung der Dienstgeschäfte untersagt wurden“.

Offenbar habe das OLG Hamm das Obduktionsgutachten nicht richtig gelesen, sagt Michael Emde, Verteidiger des Polizisten. „Da steht nichts davon drin, dass die dritte Kugel tödlich gewesen ist.“ Emde weist darauf hin, dass die Polizisten in der Ausbildung lernen, solange auf einen Angreifer zu feuern, bis dieser unschädlich gemacht worden sei. „Das OLG fordert aber, dass der Beamte nach jedem Schuss hätte nachschauen müssen, wie es um die Zielperson steht, das ist realitätsfremd.“

Sein Fazit lautet: „Sollte dieser OLG-Entscheid Schule machen, so wird sich die Sterblichkeitsrate unter Polizeibeamten drastisch erhöhen.“