Riesen-Flasche zum SpitzenpreisUrteil im Düsseldorfer Champagner-Prozess – Gast muss „besondere Flasche“ zahlen

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Ein Glas Champagner vor einer Champagner-Flasche. In Düsseldorf ist der Prozess um eine bestellte Riesen-Flasche zu Ende gegangen, ein angeklagter Restaurantgast muss die volle Summe zahlen. (Symbolbild)

Ein Glas Champagner vor einer Champagner-Flasche. In Düsseldorf ist der Prozess um eine bestellte Riesen-Flasche zu Ende gegangen, ein angeklagter Restaurantgast muss die volle Summe zahlen. (Symbolbild)

Ein Restaurantgast wollte eine „besondere Flasche“ spendieren, als der Kellner den Preis nannte, will er eine Null zu wenig verstanden haben.

Ein Streit um eine Flasche Champagner für 13.000 Euro ist vom Tisch, ein für Montag geplanter Zivilprozess in Düsseldorf abgesagt. Der Beklagte aus Neuss bei Düsseldorf habe den Preis für eine extragroße Flasche, die er vor knapp einem Jahr in einem Frankfurter Restaurant bestellt hatte, mittlerweile akzeptiert, teilte das Düsseldorfer Landgericht am Freitag mit (Az.: 15 O 191/22). Damit sei das Verfahren beendet.

Champagner-Prozess: Neusser Angeklagter wollte „besondere Flasche“ spendieren

Der Gast hatte behauptet, es sei ihm damals ein Preis von 1300 Euro genannt worden. Mehr wollte er nicht zahlen. Die Betreiberin des Restaurants hatte ihn daraufhin verklagt. Der Neusser war mit einer Gruppe von Freunden im Mai 2022 zu Gast in dem Restaurant und hatte diesen eine „besondere Flasche“ spendieren wollen, wie das Landgericht mitteilte.

Der zuständige Kellner habe ihm eine Sechs-Liter-Flasche Roederer Cristal angeboten. Die sogenannte Methusalem-Flasche hat das vierfache Volumen einer Magnum-Flasche. Die Klägerin hatte versichert, der Gast habe das Angebot zum Preis von 13.000 Euro damals begeistert angenommen, die Flasche mit einem Messer selbst geöffnet und mit der Gruppe geleert. (dpa)

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