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Schuss auf ZwölfjährigeGutachten: Gehörloses Mädchen war 61 cm von Beamtem entfernt

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Zwölfjährige bei Polizeieinsatz lebensgefährlich verletzt

In diesem Mehrfamilienhaus in Bochum-Hamme hat sich der Einsatz abgespielt. (Archivbild)

Schüsse auf Gehörlose (12): Ein Gutachten nennt den Abstand zum Polizisten, der für die Notwehr-Frage entscheidend ist.

Ein neues Gutachten im Fall des beschossenen, gehörlosen Mädchens in Bochum liegt vor. Es beziffert den Abstand zum Beamten und ist entscheidend für die Notwehr-Frage.

Etwa sechs Monate nach den Schüssen der Polizei auf ein taubes, zwölf Jahre altes Mädchen in Bochum ist nun ein entscheidendes Gutachten verfügbar. Demnach hielt das Mädchen, das mit zwei Klingen ausgerüstet war, im Moment des Schusses einen Abstand von 61 Zentimetern zum Polizisten. Ein Vertreter der Anklagebehörde teilte mit, dass nun die Konsequenzen dieser Feststellung für die laufenden Ermittlungen gegen den Beamten zu prüfen seien.

Bei dem Vorfall in der Nacht auf den 17. November 2023 trug die Zwölfjährige eine Schussverletzung durch den Brustkorb davon; ihr Zustand war zeitweilig lebensbedrohlich. Mehrere chirurgische Eingriffe waren bei ihr notwendig. Der Fall hat eine Diskussion über die Schulung von Polizeikräften für den Umgang mit gehörlosen Personen angestoßen. Die Zeitung „WAZ“ hatte als erste über die Expertise berichtet.

Eskalation bei Suche nach Vermisster

Die Einsatzkräfte wurden zunächst verständigt, da die Zwölfjährige in ihrer Betreuungseinrichtung für gehörlose Minderjährige in Münster als vermisst galt. Die Einnahme eines Medikaments war für sie dringend erforderlich. Wie sich später herausstellte, war die Minderjährige zu ihrer Mutter nach Bochum gereist.

Am Einsatzort spitzte sich die Lage zu. Infolge einiger vergeblicher Versuche der Kontaktaufnahme überwältigten die Beamten mitten in der Nacht die ebenfalls taube Mutter der Minderjährigen und hielten sie am Boden fest. Laut vorherigen Mitteilungen des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen tauchte kurz danach die Zwölfjährige mit zwei Klingen in ihren Händen auf, woraufhin es zur Schussabgabe kam.

Ermittlungen wegen versuchten Totschlags

Gegen den Polizisten, welcher seine Dienstpistole abfeuerte, läuft seither ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag. Einem Kollegen, der während des Geschehens einen Taser gegen die bewaffnete Minderjährige anwendete, wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Ob die Beamten in Notwehr agierten, stellt die zentrale Frage der Ermittlungen dar. Hierfür ist die Expertise bezüglich des Abstands zum Zeitpunkt des Schusses von großer Bedeutung. Der Rechtsbeistand der Minderjährigen unterstrich wiederholt, dass die taube Zwölfjährige die Klinge nicht gegen die Beamten gerichtet habe. Sie habe sich in einem Panikzustand befunden, weil sie die Lage nicht habe beurteilen können. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.