Christina Block hat weiterhin kein Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara und Theodor.
„Bin erschüttert über das Urteil“Steakhouse-Erbin Christina Block darf Kinder nicht mehr sehen

Christina Block (r), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Anwalt Ingo Bott, Verteidiger von Block, verlassen in einer Pause des Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal im Landgericht Hamburg.
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Die Hamburger Steakhouse-Erbin Christina Block darf ihre Kinder Klara und Theodor auch künftig nicht sehen. Das hat das Gericht „Die Vestre Landsret“ (Westliches Landesgericht Dänemark) in Viborg entschieden. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Die beiden Konfliktparteien bestätigten das Urteil gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil, dass der Vater der beiden Minderjährigen, Stephan Hensel, das alleinige Sorge- und Umgangsrecht behält. Die Kinder sollen keinerlei Kontakt zur Mutter haben. Sie seien schwer traumatisiert und hätten deutlich und mehrfach erklärt, dass sie keinen Kontakt zur Mutter wünschen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das von Christina Block geforderte neue kinderpsychologische Gutachten lehnte das Gericht ab.
Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. „Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen“, erklärte die 52-Jährige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt. Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern - dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine „unerträgliche Situation“, so Block.
Alleiniges Sorgerecht beim Vater
Das Familiengericht in Sønderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.
Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfügt. „Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.“
Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.
Block will weiter um Umgangsrecht mit ihren Kindern kämpfen
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. „Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander“, erklärte sie. Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.
Block steht in einem weiteren Prozess in Hamburg vor Gericht, dabei geht es um die Entführung ihrer Kinder aus der Obhut des Vaters in der Silvesternacht 2023/2024. Mit im Fokus steht Christian Blocks Lebensgefährte, Ex-Sportschau-Moderator Gerhard Delling. (dpa, red)

