Berlin – Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig unter bestimmten Umständen neu aufgerollt werden. Der Bundesrat verzichtete am Freitag in Berlin auf einen Widerspruch gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags und billigte die Neuregelung damit.
Damit ein Prozess wieder aufgenommen werden kann, muss eine Verurteilung des Betroffenen sehr wahrscheinlich sein. Derzeit ist dies nur möglich, wenn ein zuvor Freigesprochener später ein Geständnis ablegt. Dies gilt selbst dann, wenn nachträglich neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die jemanden eindeutig belasten. Insbesondere bei schwersten Straftaten wie Mord oder Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das ein Problem, heißt es zur Begründung.
Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer sollen nicht mehr verjähren
Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. So komme seit den späten 1980er Jahren die DNA-Analyse zum Einsatz, heißt es im Gesetz. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.
Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer gegen Urheber schwerster, nicht verjährbarer Verbrechen sollen künftig nicht mehr verjähren. Aktuell geschieht dies nach 30 Jahren. Dagegen hat der Bundesrat allerdings Bedenken und bittet die Bundesregierung um eine erneute Überprüfung. (dpa)
