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Grünes Gewölbe-ProzessDiebstahl war laut Angeklagten „keine Auftragstat“

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Ein Justizbeamter bringt einen Angeklagten inHandschellen in den Gerichtssaal, bevor der Prozess um einen Juwelenraub im Grünen Gewölbe des Dresdner Residenzschlosses fortgesetzt wird.

Ein Justizbeamter bringt einen Angeklagten inHandschellen in den Gerichtssaal, bevor der Prozess um einen Juwelenraub im Grünen Gewölbe des Dresdner Residenzschlosses fortgesetzt wird.

Die Täter erbeuteten Schmuck im Wert von über 113 Millionen Euro. Der Diebstahl gilt als einer der Spektakulärsten in Deutschland überhaupt.

Für den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe gab es nach Angaben eines Angeklagten keinen Auftraggeber. Die Verkäuflichkeit des Schmucks sei als gut eingeschätzt worden, sagte einer der geständigen Angeklagten im Prozess wegen des Einbruchs am Dresdner Landgericht am Freitag in seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft.

Es habe Personen im Hintergrund gegeben, die angeboten hätten, sich um die Verwertung zu kümmern. Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem mitangeklagten 26-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. „Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden.“

Anwalt kritisiert angegebenen Schadenssummen

Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht, erklärte ein Verteidiger. „Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus.“ Zum Auftakt des Verhandlungstages beantragte die Verteidigung, dass in dem Prozess nicht über den Schadenersatz entschieden wird. Einer der Anwälte kritisierte dabei die im Adhäsionsantrag des Freistaates genannten Anspruchssummen.

Er argumentierte, der Diebstahl sei durch die für Gegenstände von erheblichen Wert nicht ausreichend gesicherten Ausstellungsvitrinen begünstigt worden. Diese seien auch nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern komplett erneuert und ertüchtigt worden. Beansprucht werden dürften aber nur Reparaturkosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zudem wird die aufgerufene Summe für Beschädigungen am Museum von knapp 316 000 Euro ebenso bestritten wie der Schaden bezüglich der gestohlenen Schmuckstücke.

Täter erbeuteten Schmuck in Wert von über 113 Millionen Euro

Auch der angegebene Wert der zurückgegebenen Objekte mit nur knapp 43 Millionen Euro, der Beschädigungen in Höhe von fast 25,6 Millionen Euro und des noch fehlenden Schmucks von über 51,3 Millionen Euro seien nicht nachweisbar belegt, sagte der Verteidiger. Da auch Versicherungswerte nicht objektiv seien, könne das Gericht sich im Rahmen einer Schätzung nur auf Spekulation stützen. Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland.

Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten. Fünf Angeklagte hatten im Januar zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein.

Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab. Nach Vorgesprächen im Zuge der späteren Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war kurz vor Weihnachten 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden. (dpa)

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