Gruppen-VergewaltigungFamilien der Tatverdächtigen werden nicht ausgewiesen

Lesezeit 1 Minute
mülhem spielplatz

Nahe dieses Spielplatzes sollen Anfang Juli mehrere Jugendliche ein Mädchen überfallen und sexuell missbraucht haben.

Mülheim/Ruhr – Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht in ihr Herkunftsland Bulgarien zurückgeführt werden. Das habe eine Prüfung der Stadt ergeben habe, sagte Sprecher Volker Wiebels am Freitag. Der WDR hatte berichtet.

Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben. Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn „jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht“, erläuterte der Sprecher. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.

Vater eines Verdächtigen mit druckfrischen Arbeitsvertrag erschienen

In einem Fall sei der Vater eines Verdächtigen am Donnerstag mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. In einem anderen Fall sei ein 14 Jahre alter Verdächtiger zwar bei Verwandten in Mülheim untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen.

Mit der Prüfung habe man ausloten wollen, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne. (dpa) 

KStA abonnieren