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Havarie der Costa Concordia„Manchen sind Finger oder Zehen abgefroren“

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Am 13. Januar 2012 hatte das Schiff einen Felsen vor der italienischen Insel Giglio gerammt. 32 Menschen starben - unter ihnen 12 Deutsche.

  1. Hans Reinhardt, 61, ist ein erfahrener Strafverteidiger aus dem westfälischen Marl.
  2. Der Anwalt hat nach dem Unglück der Costa Concordia für 32 deutsche Passagiere, viele aus NRW, Schadenersatz und Schmerzensgeld erstritten.
  3. Im Interview schildert der Jurist die rechtlichen Probleme, erörtert die Schuldfrage und die Abzocke der Opfer durch US-Kollegen.

Köln/Marl.Herr Reinhardt, am 13. Januar jährt sich zum zehnten Mal die Katastrophe der Costa Concordia vor der italienischen Insel Giglio mit 32 Toten. Sie vertreten 32 betroffene deutsche Passagiere, haben deren Geschichten gehört. Was prägt ihre Erinnerung?Hans Reinhardt: Da ist etwa die 61-jährige Frau, die auf dem Gang läuft, als der Luxus-Liner den vorgelagerten Felsen der Insel rammt und sich auf die Seite legt. In dem Moment öffnen sich alle Lifttüren, die Rentnerin verliert das Gleichgewicht und stürzt einige Meter tief in den Fahrstuhlschacht. Die Passagierin weiß nicht wie ihr geschah, es ist dunkel, sie kann sich nicht bewegen, weil Becken und Hüfte gebrochen sind. Verzweifelt ruft sie um Hilfe, doch es dauert, ehe andere Schiffsgäste auf ihre Schreie aufmerksam werden, und sie aus dem dunklen Loch hochziehen.

Die Frau wäre elend ums Leben gekommen, wenn andere Passagiere nicht reagiert hätten. Von der Mannschaft eilte niemand zur Hilfe. Bis heute hat diese Mandantin diesen Albtraum nicht vergessen.

Viele Menschen sollen ins Meer gesprungen sein.

Richtig, ich habe Mandanten vertreten, die stundenlang im eiskalten Wasser verharren mussten, ehe sie gerettet wurden. Manchen sind Finger oder Zehen abgefroren.Da sind irreparable Schäden entstanden.

Sicherlich nicht nur körperlich, sondern auch seelisch.

Alle Klienten litten über Jahre hinweg unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Viele berichteten, dass sie nachts schweißgebadet aufwachten, erneut lief vor ihrem inneren Auge der Horrorfilm der Katastrophe ab. Solche Erlebnisse prägen mitunter ein Leben lang.

Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger – je nach Persönlichkeit. Einige meiner Mandanten sind inzwischen verstorben. Meist handelte es sich um Rentner weit über 70. Von den Überlebenden weigern sich aber viele, die große Gedenkfeier am 13. Januar am Unglücksort zu besuchen, weil sie fürchten, dass alles wieder hochkommt.

Anwalt Hans Reinhardt Concordia

Hans Reinhardt, 61, ist ein erfahrener Strafverteidiger aus dem westfälischen Marl. Der Anwalt hat nach dem Unglück der Costa Concordia für 32 deutsche Passagiere, viele aus NRW, Schadenersatz und Schmerzensgeld erstritten.

Gibt es auch andere Beispiele für die seelische Bewältigung der Havarie?

Da waren zwei Blumenhändler aus Recklinghausen, die sind vier Jahre später nach Giglio gefahren, das Wrack der Costa Concordia lag noch im Wasser. Die beiden Männer haben die Szenerie per Motorboot von allen Seiten umfahren. Geholfen hat es ihnen nicht. Im Gegenteil. Einzig die Albträume kamen wieder.

Was ist damals schief gelaufen?

Eigentlich alles. Mir geht bis heute nicht das Bild aus dem Kopf, wie das Schiff, das zwei Mal so groß war wie die Titanic, nach der Havarie zur Seite kippt. Durch einen 70 Meter großen Riss strömen die Wassermassen in den Riesen-Pott. Während der Kapitän in eines der ersten Rettungsboote steigt, erreichen Funksprüche die Kommandozentrale. Hektische Stimmen von Land erkundigen sich, was denn los sei? „Hier wurden mehrere Leichen angeschwemmt.“ Und keiner an Bord schildert, was sich wirklich ereignet hat. Da stehen einem die Haare zu Berge. Dieser Vorfall dokumentiert, wie von Anfang versucht wurde, die Fehler zu vertuschen.

Von wem? Und wie wirkte sich das auf Ihre Arbeit aus?

Von den Verantwortlichen. Insbesondere vom Kapitän, der sich absurderweise bis heute als Sündenbock geriert, und auch von Teilen der Crew. Später stellte sich heraus, dass die Reederei auf dem Mega-Liner völlig unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte.

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Blumengrüße von Angehörigen einer vermissten Passagierin

Das hat sich heute geändert, die Kreuzfahrtindustrie hat durch das Unglück dazu gelernt. So wurde das Sicherheitspersonal aufgestockt, regelmäßig erfolgen entsprechende Schulungen, das war damals alles nicht der Fall. In meinen Verfahren stellte sich zudem die Frage des Amtsverschuldens für das Unglück durch den italienischen Staat. Bei den Behörden war längst bekannt, dass Kapitän Schettino jedes Jahr dieses verbotene, riskante Manöver vor Giglio unternahm. Dabei steuerte er immer möglichst nahe an den Felsen heran, damit die Passagiere schön ans Land winken konnten.

Wo lagen die rechtlichen Probleme in dem Fall?

Zum einen ging es um die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kapitän Schettino, zum anderen um Schadenersatz, Schmerzensgeld und den Ausgleich der Reisekosten für die Passagiere. Dabei muss man immer schauen, bei welchem Reiseveranstalter die Klienten gebucht hatten. Die Leute, die etwa hierzulande eine normale Pauschalreise geordert hatten, die waren auf der sicheren Seite. Da konnten wir bei deutschen Gerichten entsprechende Entschädigungen einklagen, und bekamen binnen zwei Jahren ein Urteil.

Dann aber gab es viele, die online direkt bei der italienischen Reederei gebucht hatten. Hier dauerte es einige Jahre länger, ehe die dortigen Prozesse endeten. Ganz leer gingen diejenigen aus, die das Kleingedruckte nicht beachtet hatten. Sie mussten plötzlich am Gerichtsstandort Panama City prozessieren. Da kommt man auch in 20 Jahren nicht zu seinem Recht. Ein gern genutzter Trick vieler Kreuzfahrtgesellschaften, ihre Schiffe unter panamaischer Flagge fahren zu lassen.

Nun gab es auch etliche US-Anwälte, die offenbar das große Schmerzensgeld witterten. Wie stellte sich dieses Vorgehen aus ihrer Sicht dar?

Das war die Katastrophe nach der eigentlichen Katastrophe. Ein großes Wirrwarr unterschiedlicher Rechtsverordnungen existierte. Die Palette reichte vom internationalen Seerecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Die Costa Concordia gehörte zu einer Reederei, die wiederum unter dem Dach der Carnival-Holding in Miami firmierte. Also kamen einige schlaue US-Juristen auf die Idee, man könne in den Vereinigten Staaten klagen, denn dort liegen die Schmerzensgeldtarife weitaus höher. Schon blinkten Millionen-Dollar-Zeichen in ihren Augen.

Ich gebe zu, dass ich anfangs ebenfalls auf den Zug aufgesprungen bin, aber nach näherer Prüfung der Rechtslage habe ich festgestellt, dass Amerika in diesem Fall gar nicht zuständig war. So ist es bei den US-Kollegen auch gelaufen, alle Klagen sind mangels Zuständigkeit abgeschmettert worden.

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Francesco Schettino, Kapitän der gekenterten 'Costa Concordia'

Ein Fehler gewiss, aber wieso eine Katastrophe?

Dazu muss man Folgendes vorwegschicken: Der nordamerikanische Spezialist für Schadensersatzprozesse ist eher ein Geschäftsmann. Der arbeitet vor allem daran, möglichst viel Geld für sich hereinzuholen. Diese Anwälte kauften Passagierlisten der Costa Concordia auf, baggerten Opfer an.

Diese Menschen mussten dann Verträge unterschreiben, in dem sie 60 Prozent der erstrittenen Schadensumme an ihre Rechtsvertreter abführten. Und weitere 20 Prozent erhielt der Anwalt für seine Reisekosten. Diese Leute sind ja teilweise mit dem privaten Lear-Jet nach Giglio geflogen. Letztlich sind die Passagiere an der Nase herumgeführt worden.

Warum?

Die Mehrzahl der unverletzt gebliebenen Reisenden hat von der Reederei 14.000 Euro erhalten. Zieht man 80 Prozent davon ab, blieben den Opfern nur noch 2800 Euro. Die US-Anwälte hingegen, die Dutzende Passagiere vertreten hatten, flogen mit einem hübschen Sümmchen wieder nach Hause.

Das klingt nach Nepp.

Das ist echter Nepp. Denn bei uns war es so, dass die Reederei an meine Mandanten die Schadensumme zahlte plus die Anwaltskosten. Das heißt mein Honorar lief nicht zu Lasten der Opfer.

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Bei dem Unglück sind auch Menschen ums Leben gekommen. Wie sind diese Fälle gelaufen?

Für einen Mann, der sich nicht mehr retten konnte und ertrunken ist hat die Reederei 400.000 Euro bezahlt. Mehr ist da nicht drin, weil es im Seerecht eine Kappungsgrenze für Havarie-Opfer gibt. Die Frau mit dem Beckenbruch erhielt 60.000 Euro.

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Nicht vergessen sollte man die immensen Sachschäden. All der Schmuck, teure Uhren, Barmittel, Handys, Laptops sind in den Bordkabinen mit untergegangen. Die Reederei hatte sich während der jahrelangen Bergungsarbeite stets geweigert, diese Wertsachen aus dem Wrack zu holen. Nur wenige Safes wurden geöffnet, der Großteil blieb im Schiff. Die Sachen vergammelten im Brackwasser. Der Schaden wurde nur jenen, wenigen Mandanten ersetzt, die einen lückenlosen Nachweis über ihren Verlust führen konnten.

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Und wie spielt hier die Geschichte mit den Schatzsuchern hinein?

Reinhardt: Einige Woche nach der Havarie meldeten sich bei mir so genannte Schatzsucher. Das waren Leute, die mit Taucherausrüstung nebst Motorboot hingefahren und in das Wrack geschwommen sind, um dort die Safes aufzubrechen. Diese Unterschlagungen fremder Besitztümer haben die Behörden schnell unterbunden. In dem Zusammenhang hat mich auch jemand angerufen und um eine Genehmigung gebeten, für meine Mandanten die verlorenen Wertsachen zu bergen und sich den Gewinn zu teilen. Natürlich habe ich sein Ansinnen abgelehnt. Mit solchen „Piraten“ macht man keine Geschäfte.