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Kein Recht auf LeitungswasserOberstes Gericht in Italien entscheidet gegen Urlauberin

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Leitungswasser

Schenken sie ein, oder schenken sie nicht ein? Das war hier die Frage. (Illustration)

Streit um ein Glas Leitungswasser: Italiens höchstes Gericht hat entschieden, ob Gäste einen Anspruch darauf haben.

Eine langwierige juristische Auseinandersetzung zwischen einer Touristin und einem italienischen Nobelhotel bezüglich eines Glases Leitungswasser hat ein Ende gefunden. Das höchste Gericht Italiens, der Kassationsgerichtshof in Rom, urteilte: Besucher von Restaurants und Hotels besitzen keinen gesetzlichen Anspruch auf Wasser aus der Leitung.

Ihren Anfang nahm der Disput bereits zu Weihnachten 2019. Eine Frau verbrachte die Feiertage in einem Fünf-Sterne-Etablissement im Südtiroler Ferienort Corvara in Badia. Sie hatte ein Arrangement mit Halbpension reserviert, welches jedoch keine Getränke umfasste.

Hotel beharrte auf Flaschenwasser zum Preis von sieben Euro

Während des Abendessens ersuchte die Touristin wiederholt um ein Glas Wasser aus dem Hahn. Gemäß italienischen Medienberichten offerierte sie sogar, für diese Dienstleistung eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Das Hotelmanagement blieb allerdings standhaft und reichte ausschließlich Mineralwasser in Flaschen zu einem Kostenpunkt von circa sieben Euro.

Anschließend brachte die Hotelgästin den Fall vor Gericht. Laut der Nachrichtenagentur Ansa führte sie an, dass der Zugang zu Trinkwasser ein fundamentales Recht darstelle. Sie forderte eine Entschädigungssumme von ungefähr 2.700 Euro aufgrund von Mehrausgaben und persönlichen Unannehmlichkeiten.

Oberstes Gericht weist Klage final zurück

Nachdem die Klage in vorigen Instanzen erfolglos geblieben war, beschäftigte sich das Höchstgericht mit der Causa. Der Kassationsgerichtshof stellte nun unmissverständlich fest, dass die italienische Rechtsordnung keine Bestimmung enthält, welche Gastronomiebetriebe oder Hotels zum Ausschenken von Leitungswasser verpflichtet.

Die Befugnis zu entscheiden, ob ein Gast Leitungswasser bekommt, liegt somit ausschließlich beim jeweiligen Betreiber. Die Richter lehnten die Schadenersatzforderungen der Klägerin aus diesem Grund ab. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.