Entscheidung vertagtVerurteilter Mörder aus NRW ist weiter auf freiem Fuß

Lesezeit 1 Minute
Stacheldraht Gefängnis

Symbolbild

Münster/Köln – Der 56-jährige Münsteraner Ralf H., der vor Kurzem wegen Mordes an einem Mädchen vor 27 Jahren verurteilt wurde, muss vorerst keine elektronische Fußfessel tragen.

Wie sein Anwalt Udo Vetter dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitteilte, hat das Amtsgericht Münster bei der nichtöffentlichen Verhandlung am Mittwoch die Entscheidung über den entsprechenden Antrag der Polizei Münster vertagt. „Zunächst einmal soll noch ein psychiatrischer Gutachter gehört werden, danach erfolgen noch weitere Stellungnahmen“, sagte Vetter. Entgegen anderslautender Befürchtungen war der mutmaßliche Mörder Ralf H. nicht abgetaucht, sondern zum Gerichtstermin erschienen. 

Fall sorgte für Aufsehen

Der Fall sorgt für immenses Aufsehen. Obschon das Dortmunder Schwurgericht Ende Januar den Delinquenten wegen Mordes an einer 16-jährigen im Jahr 1993 für schuldig gesprochen hatte, befindet sich der Verurteilte weiterhin auf freiem Fuß.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte ihn wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, weil der Angeklagte Revision eingelegt hat, darf er sich laut dem OLG weiterhin frei bewegen.

Die Polizei Münster hält den mehrfach vorbestraften Gewaltverbrecher hingegen nach wie vor für ein Sicherheitsrisiko und hat beantragt, seine Schritte mittels elektronischer Fußfessel überwachen zu können.

KStA abonnieren