Abo

Fall im Kreis HerfordAngeklagter räumt Leichenschändung in Krankenhaus in NRW ein

2 min
Landgericht Bielefeld

Am Landgericht Bielefeld hat ein Angeklagter im Fall von Leichenschändungen in einem Krankenhaus die Taten eingeräumt. (Archivfoto)

Im Prozess um sexuelle Übergriffe an Leichen in einem Kühlraum gesteht der Angeklagte die Taten. Der Verteidiger liefert auch eine Erklärung.

Im Prozess um die siebenfache sexuelle Leichenschändung in einem Krankenhaus in Bünde im Kreis Herford hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Über seinen Verteidiger ließ der 39-Jährige vor dem Landgericht Bielefeld erklären, dass der Hauptanklagepunkt der Störung der Totenruhe zutreffe. Nachfragen des Gerichts oder eines Gutachters beantwortete der Mann am Morgen nicht.

Sein Anwalt äußerte sich ausführlich zu den weiteren Anklagepunkten und dazu, wie es zu mehreren Diebstählen, Brandstiftungen und zum Fund von Kinderpornografie bei dem Angeklagten gekommen sei. Als Grund für die Diebstähle nannte der Verteidiger vermehrten Drogenkonsum rund um den Tod des Vaters des 39-Jährigen im Mai 2023.

Pro Tag zusätzlich eine Flasche Korn

Sein Mandant aus Hiddenhausen sei auf der Suche nach Gegenständen gewesen, die er zu Geld machen könne, um seine Amphetaminabhängigkeit zu finanzieren. Aus dem gleichen Grund habe er sich im Kühlraum des Krankenhauses umgeschaut. Wie es dann bei der Suche nach wertvollen Gegenständen zu den Taten an den Leichen im Jahr 2025 gekommen sei, die der Angeklagte auch selbst gefilmt haben soll, erklärte der Anwalt nicht.

Zuletzt habe er pro Tag zusätzlich eine Flasche Korn getrunken. Die Funde von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern auf mehreren seiner Geräte erklärte er als „Beifang“. Er habe sich im Darknet, also dem anonymisierten Teil des Internets, umgeschaut, und habe da sicherlich auch solche Bilder gesehen. Er habe aber keine Präferenzen, was Kinderpornos angehe, ließ er erklären. Eine der angeklagten versuchten Brandstiftungen an einem Auto erklärte der Mann mit einem Nachbarschaftsstreit.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, sich siebenmal sexuell an mehreren Toten, darunter einem Mann und mehreren Frauen, vergangen zu haben. Dazu soll er nach seiner Kündigung durch das Krankenhaus mit Hilfe eines Schlüssels, den er noch nicht zurückgegeben hatte, in die Kühlräume eingedrungen sein.

Für die Störung der Totenruhe sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der vorbestrafte Mann aus Hiddenhausen ist mehrfacher Vater und geschieden. Kurz vor den Taten hatte er seinen Job nach 16 Jahren in dem Krankenhaus verloren.

Neben dem sexuellen Missbrauch an den Leichen wirft die Anklage dem vorbestraften Mann den Besitz von mehr als 1.000 Fotos und Videos vor, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen. Hinzu kommen Vorwürfe wie versuchte Brandstiftung, Einbruch und Diebstahl mehrerer Computer.

Bis zum 17. September hat das Landgericht Bielefeld noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Ob der Angeklagte schuldfähig ist, muss ein Sachverständiger klären. (dpa/red)