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Wirbel um ParkknöllchenJens Lehmann tobt sich aus – und erntet Hohn und Spott

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Jens Lehmann musste erneut vor Gericht erscheinen.

Jens Lehmann musste erneut vor Gericht erscheinen. (Archivfoto)

Der ehemalige Torwart der deutschen Nationalelf zeigte sich auf der Plattform X wieder in Hochform.

Jens Lehmann hat auf der Plattform X, ehemals Twitter, mal wieder für ordentlich Wirbel gesorgt. Diesmal wehrte sich der ehemalige Torwart der deutschen Nationalmannschaft gegen einen versäumten Gerichtstermin wegen eines Parkverstoßes.

Alles begann mit einer Berichterstattung der „Bild“-Zeitung über ein Parkknöllchen. Im Oktober 2025 soll Lehmann in seiner Heimatstadt Starnberg ein Fahrzeug vorschriftswidrig abgestellt und daraufhin ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro erhalten haben.

Jens Lehmann widerspricht Bericht wegen Parkverstoß

Anstatt die Strafe zu zahlen, soll er laut Bericht Einspruch eingelegt haben, woraufhin der Fall vor dem Starnberger Amtsgericht landete. Der 56-Jährige wehrte sich am 16. und 17. April 2026 mit mehreren Tweets energisch dagegen.

Am 16. April schrieb er: „Entgegen der wiederholt falschen Darstellung der Bild-Zeitung bin ich nicht wegen 25 Euro vor Gericht gezogen.“ Am nächsten Morgen legte er nach: „Guten Morgen. Entgegen der falschen Berichterstattung der BILD München bin ich nicht vor Gericht gewesen wegen 25 €, sondern habe den Einspruch zurückgezogen und bezahlt.“

Kritisch fügte er hinzu: „Ob die BILD eine moralische Instanz sein sollte, die permanent Justizbehörden und Polizeibeamte bezahlt, damit diese widerrechtlich falsche Informationen über Personen des öffentlichen Lebens herausgeben, darf bezweifelt werden.“

Die Reaktionen auf X sind vielfältig und teilweise hitzig. Viele User amüsieren sich und verspotten den ehemaligen Weltklasse-Torhüter. In einem Fall reagierte Lehmann auf einen hämischen Kommentar, der sich auf seinen Kettensägen-Vorfall bezog, sogar mit den Worten: „Sie können mich mal am Arsch lecken!“

Hintergrund: Die Arsenal-Legende war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, hatte die Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. (mbr)