Dass Neil Young nicht zu den Unterstützern von US-Präsident Donald Trump zählt, ist hinlänglich bekannt. Dennoch wurde bei einem Wahlkampfauftritt des Republikaners nun offenbar erneut der Song „Rockin' in the Free World“ abgespielt – ohne Erlaubnis des kanadisch-amerikanischen Sängers. Und wie schon bei einem ähnlich gelagerten Fall vor sechs Jahren leitete Young rechtliche Schritte ein. Das berichtete zunächst das US-Portal „Billboard“.
Demnach habe der 80-Jährige am Montag (26. Oktober) vor einem Bundesgericht in Virginia Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen das „Trump 47 Committee“ eingereicht. Die Schadensersatzforderung belaufe sich auf zehn Millionen Dollar. Youngs Song aus dem Jahr 1989 sei bei einer Wahlkampfveranstaltung in Youngstown, Ohio, abgespielt worden, bevor Donald Trump die Bühne betreten habe. Der US-Präsident wirbt derzeit um Stimmen für seine Partei bei den am 3. November stattfindenden Zwischenwahlen.
„Der Song ist das Gegenteil von allem, wofür Donald J. Trump steht“
In der Klageschrift heißt es: „Der Text zeichnet lebendige Porträts von der Straße – eine Mutter, die ihr Baby wegwirft, Süchtige, die in Verzweiflung verloren sind, Müll, der sich im Schatten des Wohlstands türmt –, während der wiederholte Refrain eine bittere Ironie transportiert und eine Freiheit feiert, die offensichtlich nicht allen zuteilwird.“ Dieser Sinn werde durch den Gebrauch des Stücks zu Wahlkampfzwecken entstellt. „Kurz gesagt: Der Song ist das Gegenteil von allem, wofür Donald J. Trump steht.“
Bereits im Jahr 2020 hatte Neil Young die Trump-Kampagne im Zuge der Präsidentschaftswahlen wegen der Verwendung unter anderem von „Rockin' in the Free World“ verklagt. Der Fall wurde beigelegt, nachdem sich die damalige Kampagnenleitung verpflichtet hatte, den Song nie wieder ohne Lizenz öffentlich abzuspielen. Nach der neuerlichen Klage Youngs kamen Sprecher des Weißen Hauses einer Bitte um Stellungnahme durch „Billboard“ bislang nicht nach. (tsch)
