Ulm – Wegen der Vergewaltigung von zwei Heimbewohnerinnen muss sich eine 47-jährige Altenpflegerin seit Montag vor dem Landgericht Ulm verantworten. Zum Prozessauftakt wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft vor gut zwei Jahren zweimal sexuelle Handlungen an den von ihr gepflegten, an Demenz erkrankten Bewohnerinnen vorgenommen und Videos davon einer Onlinebekanntschaft geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten – wie sie vor Prozessbeginn mitteilte – jeweils als Vergewaltigung.
Weitere Anklagevorwürfe gegen die 47-Jährige lauten unter anderem auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, vorsätzliche Körperverletzung sowie Besitz kinderpornographischer Schriften. Für den Prozess beraumte die Ulmer Strafkammer zunächst vier Verhandlungstage bis zum 14. Oktober an. (afp, dpa)
