Schießerei auf Kölner ZoobrückeUrteil im Rockerbanden-Prozess erwartet

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Rocker_Bandidos

Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" tragen ihre Kutten.

Köln – Im Gerichtsprozess um eine Schießerei unter mutmaßlichen Rockern auf der Kölner Zoobrücke im Dezember 2018 werden am Dienstagmorgen die Plädoyers erwartet. Im Anschluss soll voraussichtlich auch ein Urteil fallen.

Ein 27-jähriges Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ ist wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Dezember 2018 aus einem Mietauto heraus auf ein anderes Auto geschossen zu haben, das für gewöhnlich von einem Mitglied der rivalisierenden Rockergruppe „Hells Angels“ genutzt wurde. Lebensgefährlich verletzt wurde jedoch ein anderer Mann, der das beschossene Auto an dem Tag wohl nur ausgeliehen hatte.

Angeklagter war nicht im Fahrzeug

Der Vorwurf des versuchten Mordes ließ sich im Prozess nicht erhärten. Durch das Foto einer Verkehrsüberwachungskamera wurde nachgewiesen, dass der Angeklagte sich gar nicht im Tatfahrzeug aufgehalten hatte. Das Gericht stellte ihm eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder versuchten Mord in Aussicht. (dpa)

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