MordanklageAngeklagter legt in Prozess um Angriff bei Schloss Neuschwanstein Geständnis ab

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Touristen stehen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein.

Touristen stehen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein. Der Angeklagte soll im Bereich eines Wanderwegs oberhalb der Marienbrücke an dem weltberühmten Schloss die beiden ihm bis dahin unbekannten Frauen angegriffen haben.

Der Angeklagte gestand am Montag die Vergewaltigung und massive körperliche Attacke auf eine 21 Jahre alte Frau.

Zu Beginn des Mordprozesses um die Gewalttat an zwei jungen US-Touristinnen nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 31 Jahre alte Troy Philipp B. gestand am Montag dabei vor dem Landgericht Kempten die Vergewaltigung und massive körperliche Attacke auf eine 21 Jahre alte Frau, die an den Tatfolgen starb. „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“, sagte sein Verteidiger Philip Müller.

B. ist wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Er soll Mitte Juni im Bereich eines Wanderwegs oberhalb der Marienbrücke an dem weltberühmten Schloss die beiden ihm bis dahin unbekannten Frauen angegriffen haben.

Neuschwanstein: Angeklagter soll sich spontan zur Vergewaltigung entschieden haben

Eine 22-Jährige soll er einen 50 Meter tiefen Abhang hinunter gestürzt haben, die Frau überlebte schwer verletzt. Die 21-Jährige soll er vergewaltigt und dann ebenfalls den Abhang hinab gestürzt haben, sie starb.

Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewaltigung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschlossen. „Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück“, sagte sein Verteidiger Müller. Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle.

Demnach nahm B. den Abhang nicht als so gefährlich wahr. Auch den Besitz von Kinderpornografie gestand der US-Bürger. „Er ist tief beschämt“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe. (afp)

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