In Essen hat eine Dogge einen Fünfjährigen angegriffen und schwer verletzt. Der Halter stand unter Alkoholeinfluss.
Dogge beißt Kind in KopfFünfjähriger in Essen schwer verletzt, Halter hatte getrunken

Polizeieinsatz: Ein Junge wird in einer Kleingartenanlage von einer Dogge angegriffen und schwer verletzt. (Symbolbild)
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In einer Kleingartenanlage in Essen kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein fünfjähriger Junge von einer Dogge angegriffen wurde und eine Bisswunde am Kopf erlitt. Das Kind wurde laut Polizeiangaben mit erheblichen Verletzungen in eine Klinik gebracht. Das Tier ist sichergestellt und in einem Tierheim untergebracht worden. Gegen den 29-jährigen Halter des Hundes wird nun ermittelt; der Vorwurf lautet auf fahrlässige sowie gefährliche Körperverletzung.
Halter stand mutmaßlich unter Alkoholeinfluss
Zum Zeitpunkt der Attacke am Freitagabend hielt sich der 29-jährige deutsche Halter in der Laube seiner Parzelle auf. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, räumte er im Nachhinein ein, alkoholisiert gewesen zu sein, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der als Antikdogge identifizierte Hund war zuvor aus dem Gartengrundstück entlaufen und hatte den Jungen angegriffen.
Über die genauen Umstände des Vorfalls lagen anfangs keine Informationen vor. Eine Polizeisprecherin erklärte, diese seien nun Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Der Junge befand sich am Montag laut der Sprecherin weiterhin in klinischer Behandlung.
Einstufung von Antikdoggen in Nordrhein-Westfalen
Bei Antikdoggen handelt es sich um eine große Hunderasse. Männliche Tiere können eine Widerristhöhe von bis zu 70 Zentimetern und ein Körpergewicht von bis zu 58 Kilogramm erreichen. In Nordrhein-Westfalen fallen sie im Allgemeinen nicht unter die Kategorien gefährlicher Hunde oder „Hunde bestimmter Rassen“, für welche das Landeshundegesetz Halter zur Einhaltung spezieller Sicherheitsvorschriften verpflichtet.
Die Rasse geht jedoch oft aus Kreuzungen mit sogenannten Listenhunden wie dem American Bulldog oder Mastiff hervor. Deshalb können einzelne Tiere, abhängig von ihrem Erscheinungsbild, trotzdem als Listenhund eingestuft werden. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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