SinzigStaatsanwaltschaft ermittelt wegen Flutopfern in Behinderten-Einrichtung

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(Symbolbild)

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Sinzig – Im Fall der zwölf gestorbenen Flutopfer aus einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung in Sinzig (Kreis Ahrweiler) untersucht die Staatsanwaltschaft Koblenz die Todesumstände. „Es wird derzeit geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt und bejahendenfalls, wem ein solches zur Last gelegt werden kann“, sagte ein Justizsprecher am Sonntag. Neben den Todesermittlungsverfahren von Amts wegen sei auch ein sogenanntes Prüfverfahren wegen der Todesfälle im Lebenshilfewohnheim Landkreis Ahrweiler eingeleitet worden.

Es handele sich dabei aber nicht um ein förmliches Ermittlungsverfahren: „Die Leichname werden derzeit einem Identifizierungsverfahren unterzogen“, sagte der Sprecher. Obduktionen kämen danach nur dann in Betracht, wenn es Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe oder andere Auffälligkeiten festgestellt würden. Die entsprechenden Prüfungen dauerten noch an. Wann mit deren Abschluss gerechnet werden könne, sei nicht abzuschätzen.

Laut der Lebenshilfe war das Wasser innerhalb einer Minute bis an die Decke des Erdgeschosses der Einrichtung gestiegen. Die Nachtwache habe es noch geschafft, mehrere Bewohner in den ersten Stock des Wohnheims zu bringen. Als er die nächsten holen wollte, sei es zu spät gewesen. (dpa/lrs)

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