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SolingenMord an fünf Kindern – Prozess gegen Mutter beginnt Mitte Juni

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Solingen Wohnungstür

Siegel der Polizei hängen an der Wohnungstür.

Solingen – Der Prozess wegen Mordes an fünf kleinen Kindern in Solingen wird gut neun Monate nach der Tat am Wuppertaler Landgericht starten. Angeklagt ist die Mutter der Opfer, die in Solingen fünf ihrer sechs Kinder umgebracht haben soll. Das Gericht habe die Anklage wegen fünffachen Mordes zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Wuppertal mit. Prozessbeginn sei der 14. Juni.

Die zur Tatzeit 27-jährige Deutsche soll ihre Kinder laut Anklage erst mit einem Medikamenten-Mix sediert haben. Die Kinder seien wie beabsichtigt schläfrig geworden und eingeschlafen. Die Alleinerziehende habe dann im Badezimmer Wasser in die Wanne eingelassen und Badespielzeug bereitgelegt.

Nach der Tat vor Zug in Düsseldorf geworfen

Nacheinander soll sie ihre Kinder laut Anklage dann geweckt, ins Badezimmer gebracht und in der Badewanne erstickt oder ertränkt haben. Anschließend habe sie jedes Kind in Handtücher gewickelt und ins Kinderzimmer gelegt.

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Die fünf toten Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres entdeckt worden. Ihre Mutter hatte sich nach der Tat im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber schwer verletzt überlebt. Ihr ältester Sohn hatte unverletzt überlebt. Seine Mutter hatte ihn zur Oma an den Niederrhein geschickt.

Keine Hinweise für unbekannten Einbrecher

Polizisten hatten in der Wohnung der Frau in Solingen die Leichen von Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8) entdeckt.Zwischenzeitlich hatte die Frau behauptet, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen und habe ihre Kinder umgebracht. Für diese Version seien aber keinerlei Spuren oder Ansatzpunkte entdeckt worden, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt. Es deute nichts darauf hin, dass es so gewesen sein könnte.

Das Gericht habe für den Prozess bislang elf Verhandlungstage eingeplant, sagte der Gerichtssprecher weiter. Den Vorsitz führe Richter Jochen Kötter. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Angeklagte als unschuldig. (dpa)