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Streit nach Millionen-EinbruchZwei Kunden verklagen die Sparkasse auf Schadenersatz

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Protestkundgebung zum Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen

Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild)

Nach dem Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse beginnen nun die ersten Prozesse. Kunden fordern hohe Entschädigungen.

Rund sechs Monate nach dem aufsehenerregenden Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse starten nun die ersten Zivilverfahren. An diesem Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Essen die Verhandlung über den Anspruch einer Kundin. Diese verlangt 391.000 Euro vom Geldinstitut als Kompensation für entwendetes Bargeld und Juwelen aus ihrem gewaltsam geöffneten Schließfach.

Anschließend behandelt das Gericht den Anspruch eines anderen Betroffenen, der fast 49.000 Euro für entwendete Goldmünzen und Familienerbstücke fordert. Die Täter waren nach den Weihnachtsfeiertagen durch eine Tiefgarage in einen Archivraum gelangt und drangen von dort aus mit einem Spezialbohrer in die Tresoranlage ein.

Geldinstitut bestreitet Vorwürfe zu Sicherheitslücken

Die Klägerseite macht gravierende Mängel bei den Schutzmaßnahmen geltend und fordert deshalb die vollständige Übernahme des Schadens durch die Bank. Das Geldinstitut weist diese Anschuldigungen allerdings entschieden von sich.

Bei dem Einbruch wurden beinahe sämtliche der circa 3100 Depotfächer geöffnet. Der gesamte Schaden beläuft sich möglicherweise auf eine Summe im bis zu dreistelligen Millionenbereich. Vor Gericht ist neben der Haftungsfrage auch der exakte Inhalt der Fächer sowie der Wert der entwendeten Objekte umstritten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.