Tausende Schließfächer in Gelsenkirchen geleert: Nun ziehen erste Kunden vor Gericht und fordern unbegrenzte Haftung.
Prozess nach Millionen-CoupErste Kunden verklagen Sparkasse nach Einbruch in Gelsenkirchen

«Unser Erspartes - einfach weg», klagten geschädigte Sparkassenkunden Anfang Mai bei einer Kundgebung in Gelsenkirchen. Jetzt beginnen die ersten Zivilprozesse gegen die Sparkasse. (Archivbild)
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Mehr als 3.000 Schließfächer wurden in Gelsenkirchen geleert. Nun ziehen erste Kunden vor Gericht und verlangen von der Sparkasse unbegrenzten Ersatz für ihre Verluste.
Der Vorfall zählt zu den spektakulärsten Diebstählen der deutschen Kriminalhistorie, wobei der Verlust eine dreistellige Millionensumme erreichen könnte. Im Anschluss an die Weihnachtsfeiertage 2025 verschafften sich Unbekannte Zutritt zu einer Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen und leerten über 3.000 Schließfächer. Am 11. Juni starten am Landgericht Essen die ersten zwei Zivilverfahren, bei denen betroffene Kunden eine uneingeschränkte Haftung des Geldinstituts beanspruchen. Die Forderung der ersten Klägerin beläuft sich auf beinahe 400.000 Euro.
Wie die Einbrecher in den Tresor gelangten
Eine Brandmeldung für die Sparkassen-Niederlassung im Stadtteil Buer erreichte die Gelsenkirchener Feuerwehr am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr. Vor Ort fanden die Rettungskräfte allerdings kein Feuer, sondern ein gewaltsam geöffnetes Geldinstitut. Die Kriminellen hatten sich über die Feiertage von einer Tiefgarage aus den Weg in einen Archivraum gebahnt. Von diesem Raum aus gelangten sie mittels eines Spezialbohrers in den Tresorbereich der Bank.
Dort öffneten sie gewaltsam circa 3.100 Kundenschließfächer und flüchteten mit dem Diebesgut. Die polizeilichen Behörden gingen anfangs von einem Verlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich aus. Der exakte Wert lässt sich jedoch kaum beziffern, weil ausschließlich die Besitzer den Inhalt der Fächer kannten. Die Summe könnte ebenso wesentlich höher sein und womöglich einen deutlich dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Von den Einbrechern, die ihr Vorgehen anscheinend akribisch geplant hatten, gibt es auch nach beinahe einem halben Jahr keine konkreten Hinweise.

Wütender Protest von Sparkassenkunden Anfang Mai. Jetzt beginnt die juristische Aufarbeitung des Millionen-Einbruchs. (Archivfoto)
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Die Forderungen der Kläger
Die Schließfächer enthielten oftmals Schmuck, erhebliche Mengen an Bargeld sowie Gold. Fast 400.000 Euro hatte die erste Klägerin dort hinterlegt; das Geld stammte aus dem Erlös einer Eigentumswohnung und war ihre alleinige Vorsorge für das Alter. Nach Aussage ihres Rechtsbeistands steht sie nun ohne Mittel da. Ihre Tochter soll bezeugen können, dass sich die Summe kurz vor dem Einbruch noch im Schließfach befand.
Der zweite Kläger, 63 Jahre alt, hatte sich für ein Bankschließfach entschieden, nachdem zuvor wiederholt in seine Privatwohnung eingebrochen worden war. Jetzt fehlen nicht nur seine wertvollen Goldmünzen, sondern ebenso unersetzliche Familienerbstücke, darunter die Eheringe seiner Großeltern. Der gemeldete Verlust beläuft sich auf knapp 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, äußerte der 63-Jährige während eines Termins mit der Presse.
Für diese beiden Kläger sowie für hunderte andere Betroffene, die ebenfalls eine Klage erwägen, ist die Ausgangslage identisch: Gemäß dem Schließfachvertrag ist die Haftung des Geldinstituts auf 10.300 Euro begrenzt, sofern keine explizite Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Dagegen wehrt sich der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann. Auch andere Juristen leiten rechtliche Schritte ein, um für ihre Mandanten höhere Ausgleichszahlungen zu erzielen.

Das Loch in der Wand des Tresorraums. Auf diesem Weg stahlen Unbekannte Millionen aus mehr als 3.000 Schließfächern. (Handoutfoto)
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Vorwurf: Mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen
Die Klägerseite verlangt eine unbeschränkte Haftung und macht der Sparkasse gravierende Versäumnisse bei der Absicherung des Tresors zum Vorwurf. Aufgrund ihres nachlässigen Handelns sei das Institut vollumfänglich haftbar, erklärt Anwalt Kuhlmann. Seine Argumentation basiert auf einem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten des Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Dieses kommt zu dem Schluss, dass das Geldinstitut nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ gesichert war.
Kuhlmann kritisiert konkret das Fehlen von Videoüberwachung in der Tiefgarage sowie die mangelhafte Sicherung der Brandschutztür, durch welche die Einbrecher in die Bank gelangten. Des Weiteren wirft er dem Institut vor, dass es anscheinend keine regelmäßigen Kontrollgänge im Bereich des Tresors gab. Die Täter seien sogar nach einem ersten Feueralarm in der Filiale unbemerkt geblieben, da die ebenfalls verständigten Wachleute wieder abgerückt waren.

Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer. Hier drangen Unbekannte in den Tresorraum mit über 3.000 Schließfächern ein. (Archivbild)
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Die Position der Sparkasse
Das Geldinstitut weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Es hat im Vorfeld wiederholt pauschal darauf bestanden, dass die Sicherung des Tresors dem anerkannten Stand der Technik entsprochen habe. Anfragen von Medien zu Einzelheiten der Sicherheitsmaßnahmen im Tresorbereich wurden monatelang abgewiesen. Keiner externen Person wurde der Zutritt zum Raum gewährt, selbst den wenigen Kunden mit unversehrten Fächern nicht. Diese können ihr Eigentum zwar abholen, jedoch nicht direkt im Tresor. Die Wertgegenstände werden unter notarieller Aufsicht entnommen und an einem separaten Ort ausgehändigt.
Zudem führt die Sparkasse an, dass die Diebe Zehntausende von Gegenständen aus den Fächern im Tresor zurückgelassen hätten, worunter sich auch wertvolle Objekte befänden. Die Identifizierung und Rückführung an die rechtmäßigen Eigentümer sei zeitaufwendig. Bis dieser Vorgang abgeschlossen ist, könnten die Kläger die tatsächliche Höhe ihres Verlustes gar nicht kennen. Es bestehe die Möglichkeit, dass die als vermisst gemeldeten Wertgegenstände teilweise oder sogar komplett im Tresor verblieben sind.

Vor dem Landgericht Essen beginnen die ersten beiden Zivilprozesse zum spektakulären Gelsenkirchener Sparkassen-Einbruch. (Archivbild)
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Der Ausblick auf die Zivilprozesse
Es handelt sich bei den anstehenden Terminen um Zivilverfahren. Im Mittelpunkt steht dabei ausschließlich Geld, nicht die strafrechtliche Ahndung der Tat – was nachvollziehbar ist, da die Täter weiterhin flüchtig sind. Zu Beginn eines Zivilverfahrens findet eine Güteverhandlung statt. Dabei prüft der vorsitzende Richter die Bereitschaft für einen Vergleich. Angesichts der beträchtlichen Summen, um die es geht, wird diese als sehr gering eingeschätzt.
Rechtsanwalt Kuhlmann, der laut eigenen Aussagen circa 650 Mandanten betreut, strebt eine Art Musterentscheidung an. Diese könnte dann ohne weitere Verfahren auf seine übrigen Mandanten angewendet werden. Die Bereitschaft des Geldinstituts hierfür dürfte ebenfalls gering ausfallen.
Geplant sind zwei Verhandlungen im Abstand von 30 Minuten. Eine endgültige Klärung der vielschichtigen Sachverhalte erscheint in diesem knappen Zeitfenster unwahrscheinlich. Die Festlegung weiterer Termine obliegt dem Gericht unter der Leitung des Vorsitzenden.
Die voraussichtliche Dauer des Rechtsstreits
So ungewiss der Ausgang der Verfahren ist, eines gilt als sicher: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden voraussichtlich Jahre vergehen. Ein ähnlicher Einbruch bei einer Sparkasse in Norderstedt bei Hamburg im August 2021, bei dem über 600 Schließfächer geleert wurden, benötigte beinahe zwei Jahre für eine erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die eine höhere Entschädigung für Kunden vorsah. Daraufhin folgten Berufung, Expertisen und Gegenexpertisen, bis das Oberlandesgericht Ende Mai 2026 – also nach fast fünf Jahren – das Urteil des Landgerichts wieder aufhob. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig, doch der Rechtsstreit könnte dennoch andauern: Der Anwalt der Klägerseite kündigte eine Nichtzulassungsbeschwerde an. (dpa/red)
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