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Justiz reagiertSPD-Chef Klingbeil als „Dreck“ beleidigt – Gericht verwarnt 65-Jährigen

Lesezeit 2 Minuten
Nahaufnahme von Lars Klingbeil bei der Dialogkonferenz zum SPD-Mitgliedervotum, während er sich den Fragen der Teilnehmer stellt. (Archivbild)

Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD, stellt sich während der Dialogkonferenz zum SPD-Mitgliedervotum den Fragen der Teilnehmer. (Archivbild)

Ein Mann beleidigte SPD-Chef Klingbeil live auf Telegram. Das Gericht verurteilte ihn jetzt mit einer Strafzahlung.

Wegen der Beleidigung des SPD-Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil als „Dreck“ hat ein Hamburger Amtsgericht einen Mann unter sogenanntem Strafvorbehalt verwarnt. Es verhängte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Dienstag damit eine Art Geldstrafe zur Bewährung in Höhe von 900 Euro. Dieser muss der 65-Jährige erst bezahlen, wenn er erneut straffällig werden sollte.

Zugleich erteilte das Amtsgericht dem Beschuldigten demnach die Auflage, 500 Euro zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu zahlen. Dies muss der Mann sofort und unabhängig von der zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe tun.

Freispruch wegen Waffenbesitz, Geldstrafe wegen Beleidigung

In dem Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um ein von diesem im März vergangenen Jahres live über den Messengerdienst Telegram verbreitetes und danach öffentlich dort abrufbares Video. Darin bezeichnete der Mann Lars Klingbeil, der vor Kurzem seine Krebserkankung öffentlich macht, laut Anklageschrift als „Dreck“.

Lars Klingbeil, SPD-Bundesvorsitzender, spricht bei einer Pressekonferenz der Parteivorsitzenden von Union und SPD zur Vorstellung des Koalitionsvertrages im Paul-Löbe-Haus teil. (Archivbild)

Lars Klingbeil, SPD-Bundesvorsitzender, spricht bei einer Pressekonferenz der Parteivorsitzenden von Union und SPD zur Vorstellung des Koalitionsvertrages im Paul-Löbe-Haus teil. (Archivbild)

Zur öffentlichen Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Widerspruch gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe einlegte. In der Anklage ging es dabei auch noch um den Vorwurf des unerlaubten Besitzes eines in einer Garage an dessen Wohnanschrift gefundenen Gewehrs. Davon wurde er in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft am Dienstag allerdings freigesprochen. Es war ihm nicht nachzuweisen, dass er davon gewusst hatte.

Politikern steht besonderer Schutz bei öffentlichen Angriffen zu

Wegen der Beleidigung Klingbeils erschien dem Gericht nach Angaben der Sprecherin eine Verwarnung ausreichend, weil der Mann zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Anklage folgte demnach aus einer Anzeige, die aber nicht von Klingbeil oder einem von ihm autorisierten Vertreter eingereicht wurde. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.

Politiker und Amtsträger werden im Rahmen ihrer Amtsausübung zusätzlich zum normalen strafrechtlichen Ehrschutz zusätzlich durch Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs geschützt. Dieser ahndet Beleidigungen und Verleumdungen, die öffentlich mit Blick auf ihre Tätigkeit erfolgen. (afp)